Bestimmung der Sitzverteilung

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/tiles/non-collection/i/i_apportion_seating_chart_1845_hc.xml Collection of the U.S. House of Representatives
Über dieses Objekt Dieser Grundriss aus dem 29. Kongress zeigt, wie viele Abgeordnete in die Alte Halle des Hauses passen.

Die Verfassung legte 1787 die ursprüngliche Aufteilung der Repräsentanten auf die einzelnen Bundesstaaten anhand der Bevölkerungszahl fest. Diese Zahlen blieben für den 1. und 2. Kongress (1789-1793) in Kraft. Im Laufe der Zeit wandte der Kongress fünf verschiedene Methoden an, die alle das Ziel verfolgten, die Repräsentanten proportional auf die Staaten aufzuteilen, und stützte sich dabei auf die Veränderungen in der Bevölkerungszahl der Staaten, die bei jeder zehnjährigen Volkszählung seit 17901 festgestellt wurden. Bis einschließlich zur 13. Volkszählung im Jahr 1910 erließ der Kongress ein Gesetz, in dem die spezifischen Änderungen der tatsächlichen Anzahl der Abgeordneten sowie die Erhöhung des Repräsentationsverhältnisses festgelegt wurden. Im Jahr 1941 hat der Kongress die „Method of Equal Proportion“ (Methode des gleichen Anteils) zur Bestimmung der Aufteilung dauerhaft eingeführt. Das U.S. Census Bureau bietet weitere Informationen über diese Methode zur Berechnung der Aufteilung.
Um die Zahl der Abgeordneten überschaubar zu halten, legte der Kongress die Größe des Repräsentantenhauses zweimal auf 435 stimmberechtigte Mitglieder fest – die damalige Zahl der Abgeordneten. Im Jahr 1911 legte der Kongress die Zahl der Abgeordneten auf 433 fest, wobei zwei zusätzliche Mitglieder vorgesehen waren, als Arizona und New Mexico in die Union aufgenommen wurden (siehe Gesetz vom 8. August 1911, Kap. 5, 37 Stat 13). Der 63. Kongress (1913-1915) war der erste, der 435 Mitglieder hatte. Mit dem Permanent Apportionment Act von 1929 wurde die Zahl der Abgeordneten auf diese Zahl begrenzt und ein Verfahren für die Neuaufteilung der Delegationen der Bundesstaaten im Repräsentantenhaus auf der Grundlage der damals bestehenden Zahl der Abgeordneten eingeführt (siehe Gesetz vom 18. Juni 1929, Kap. 28, 46 Stat 21).
Die Gesamtzahl der Mitglieder des Repräsentantenhauses beträgt 441 Abgeordnete. Es gibt 435 Repräsentanten aus den 50 Bundesstaaten. Darüber hinaus vertreten fünf nicht stimmberechtigte Delegierte den District of Columbia und die US-Territorien Guam, die US-Jungferninseln, den Commonwealth der Nördlichen Marianen und Amerikanisch-Samoa. Ein nicht stimmberechtigter Resident Commissioner, der eine vierjährige Amtszeit hat, vertritt den Commonwealth Puerto Rico.

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