COVID-19 Alert

author
1 minute, 10 seconds Read

Alle eingehende Post von Insassen, mit Ausnahme von privilegierter Post, muss in Form einer Postkarte erfolgen.

Jede andere Art von Korrespondenz, einschließlich Briefe, nicht-legale Veröffentlichungen und nicht genehmigte Formen von Postkarten, werden an den Absender zurückgeschickt.

Alle Postkarten müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Postkarten müssen mindestens 3 ½“ x 5″ groß sein, aber nicht größer als 6 ⅛ x 11 ½
  • Postkarten müssen den Namen des Insassen und die Buchungsnummer enthalten
  • Postkarten müssen einen vollständigen Rücksendenamen und eine vollständige Adresse enthalten

Die folgenden Postkartenformen sind nicht zulässig und werden an den Absender zurückgeschickt:

  • Postkarten mit Farbe, Wasserzeichen oder Flecken
  • Plastik oder jegliche Art von Verpackung auf den Postkarten
  • Postkarten mit Etiketten oder Aufklebern
  • Postkarten mit biologischen Gefahren, einschließlich Lippenstift oder Parfüm
  • Postkarten, die Nacktheit, Waffen oder Hinweise auf Banden

Post an Insassen

Sie können jederzeit mit einem Insassen über die U.S. Mail oder einen privaten Zustelldienst erreichen. Wir erhalten Lieferungen von Montag bis Samstag vom U.S. Postal Service. Alle eingehende Post wird geöffnet und auf Schmuggelware durchsucht. Alle Zeitschriften, Zeitungen und Softcover-Bücher müssen direkt vom Verlag kommen. Hardcover-Bücher sind nicht mehr erlaubt. Juristische und andere privilegierte Post wird nur in Anwesenheit des Empfängers geöffnet.

Telefonanrufe

Insassen können keine Telefonanrufe empfangen. R-Gespräche können von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr von den Wohneinheiten aus geführt werden.

Similar Posts

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.