Ein unabhängiger Schadensregulierer ist jede Person, Firma, Vereinigung oder Körperschaft, die in diesem Staat im Namen eines Versicherers bei der Untersuchung und Regulierung von Ansprüchen, die sich aus von dem Versicherer ausgestellten Versicherungsverträgen ergeben, tätig wird.
Ein öffentlicher Schadensregulierer ist jede Person, Firma, Vereinigung oder Körperschaft, die im Namen eines Versicherten bei der Verhandlung über die Regulierung eines Anspruchs oder von Ansprüchen für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum des Versicherten handelt.
Temporary Independent Adjuster Permit (for Catastrophes)
Zur Erleichterung der Schadensregulierung bei Katastrophen oder Notfällen kann eine Person, die in New York nicht als unabhängiger Schadensregulierer lizenziert ist, aber anderweitig zur Schadensregulierung qualifiziert ist, eine Temporary Adjuster Permit erhalten, wenn sie von einer in New York zugelassenen Versicherungsgesellschaft gesponsert wird.
Vorlizenzierungsanforderungen
Um sich für eine Lizenz zu qualifizieren, muss der Lizenzierungskandidat die folgenden Vorlizenzierungsanforderungen erfüllen:
- Der Public Adjuster-Kandidat muss einen vom Ministerium genehmigten Kurs zur Vorlizenzierung absolvieren, der mindestens 40 Unterrichtsstunden umfasst. Besuchen Sie die Prelicensing Provider/Course List auf dem Portal, um Kontaktinformationen zu den Anbietern zu erhalten.
- Der Antragsteller muss innerhalb von 2 Jahren nach Beantragung der Lizenz die von PSI Services durchgeführte Lizenzierungsprüfung bestehen. Besuchen Sie die Seite mit Informationen zum Prüfungsanbieter, um Anweisungen zur Registrierung und Terminplanung zu erhalten.
Ausnahmen von den Vorlizenzierungsanforderungen:
Ein Kandidat für die Public Adjuster-Lizenz kann von der Ausbildungsanforderung absehen, wenn er/sie mindestens ein Jahr lang regelmäßig in der Versicherungsbranche in den Bereichen Verkauf, Underwriting oder Schadenbearbeitung tätig war. Der Bewerber muss zusammen mit dem Lizenzantrag eine unterzeichnete und ausgefüllte Erklärung des Arbeitgebers einreichen.
Fingerabdrücke
Alle Bewerber um eine Sachverständigenlizenz müssen Fingerabdrücke von beiden Händen einreichen. Alle in New York ansässigen Antragsteller müssen ihre Fingerabdrücke elektronisch mit IdentoGo abnehmen lassen. Antragsteller, die nicht in New York ansässig sind, müssen eine ausgefüllte Fingerabdruckkarte und die Gebühren für die Fingerabdrücke bei der Behörde einreichen. Weitere Anweisungen finden Sie auf der Seite Verfahren zur Abnahme von Fingerabdrücken.
Kaution
Mit dem Antrag ist eine Kaution in Höhe von 1000 $ einzureichen, die den Lizenzierungszeitraum (vom Ausstellungsdatum bis zum Ablaufdatum) abdeckt. Der Antragsteller muss fünf (5) Leumundszeugnisse von Mitgliedern der Gemeinde, in der er/sie wohnt oder Geschäfte tätigt, vorlegen, in denen sie unter Androhung von Strafe an Eides statt bescheinigen, dass sie den Antragsteller seit mindestens fünf Jahren persönlich kennen, dass er/sie ehrlich, kompetent und von gutem Charakter ist und dass sie nicht mit dem Antragsteller blutsverwandt oder verheiratet sind.
Antragsvoraussetzungen
Überprüfen Sie die in den Spalten „Gebietsansässiger“ oder „Gebietsfremder“ aufgeführten Antragsnummern mit den entsprechenden Nummern in der Tabelle der Antragsvoraussetzungen, um festzustellen, was mit dem Lizenzantrag eingereicht werden muss.
Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit dem Lizenzantrag hochgeladen werden.
Gebühren und Verlängerungszeitraum
Lizenzen werden für bis zu 2 Jahre erteilt. Eine nicht erstattungsfähige Gebühr von $100 wird erhoben, wenn eine Lizenz für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr ausgestellt wird. Eine nicht erstattungsfähige Gebühr von $50 wird erhoben, wenn eine Lizenz für einen Zeitraum von einem Jahr oder weniger ausgestellt wird
Alle Lizenzen für Schadensregulierer laufen am 31.12. gerader Jahre ab. Nach der ersten Lizenzierungsperiode werden alle Lizenzen mit Wirkung vom 01.01. ungerader Jahre bis zum 31.12. gerader Jahre ausgestellt.
Zahlungsoptionen
Sie können die Lizenzierungsgebühren per Kreditkarte, elektronischer Überweisung (E-Check) oder Papierscheck bezahlen. Wenn Sie sich für die Zahlung per Papierscheck entscheiden, bleibt Ihr Antrag in der Schwebe, bis das Ministerium den Scheck erhält und bearbeitet.
Für jeden E-Scheck oder Papierscheck, der von der Bank wegen unzureichender Deckung zurückgegeben wird, wird eine Gebühr von $20 erhoben.
Online-Antrag stellen
Um auf den Antrag für Einzelpersonen/ba-Einsteller zuzugreifen, besuchen Sie das DFS-Portal:
DFS-Portal
Status prüfen/Lizenz ausdrucken
Das Ministerium verschickt keine Papierlizenzen mehr. Drucken Sie die Lizenz aus, sobald sie ausgestellt ist.
Browser und Blocker:
- Verwenden Sie einen unterstützten Browser: Die neueste Version plus eine vorherige von IE, FF, Chrome und Safari werden unterstützt.
- Deaktivieren Sie „Pop-up-Blocker“ in Ihrem Browser, bevor Sie die DFS-Portalanwendungen verwenden.
- Wartung: Die Anwendung kann täglich von 7:30 bis 7:45 Uhr wegen geplanter Wartungsarbeiten nicht verfügbar sein.
Bewerben Sie sich per Papierantrag
Sie müssen eine E-Mail senden, um einen Papierantrag und Anweisungen zu erhalten.