DRU SJODIN NATIONAL SEX OFFENDER PUBLIC WEBSITE

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Nutzungsbedingungen für Kansas

Die in einem Registrierungseintrag enthaltenen Informationen wurden vom Registranten zur Verfügung gestellt. Weder das Kansas Bureau of Investigation (KBI) noch das Büro des Sheriffs können für die Richtigkeit dieser Informationen garantieren. Es kommt häufig vor, dass Straftäter umziehen und es versäumen, das Büro des Sheriffs in ihrem Wohnbezirk über diese Änderung zu informieren. Diese Informationen werden laufend aktualisiert, das KBI kann jedoch nicht für die tägliche Richtigkeit garantieren.

Aufgrund der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Kansas im Fall State v. Myers, 260 Kan. 669 (1996), enthält diese Website nur Informationen über Straftäter, die ihre Straftaten am oder nach dem 14. April 1994 begangen haben.

Mit Wirkung vom 1. Juli 2005 wurde K.S.A. 22-4909 dahingehend geändert, dass auf dieser Website deutlich angegeben werden muss, ob ein registrierter Straftäter ein Sexualstraftäter ist oder nicht. Jeder Straftäter, der aufgrund seiner registrierten Straftat die Definition eines „Sexualstraftäters“ oder eines „sexuell gewalttätigen Täters“ erfüllt oder wegen sexueller Handlungen mit einer Person unter 18 Jahren verurteilt wurde, wie in K.S.A. 22-4902 entspricht, wird auf dieser Website als „Sexualstraftäter“ bezeichnet.

Jede Person, die Informationen, die sie über diese Website erhalten hat, verwendet, um andere zu bedrohen, einzuschüchtern oder zu belästigen, oder die die Informationen anderweitig missbraucht, kann strafrechtlich verfolgt und/oder zivilrechtlich haftbar gemacht werden.

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