Die Liste der Hunderassen, die in Spanien als gefährlich gelten, ist im Königlichen Dekret 287/2002 festgelegt, das das Gesetz über den Besitz potenziell gefährlicher Tiere entwickelt.
Dieser Erlass stuft als potentiell gefährliche Hunde die folgenden Rassen (und ihre Kreuzungen) ein:
- Pitbullterrier
- Staffordshire Bullterrier
- Amerikanischer Staffordshire Terrier
- Rottweiler
- Argentinischer Dogo
- Brasilianischer Mops
- Tosa inu
- Akita inu
- Douberman
- Bullmastiff
- Dogue de Bordeaux
- Neapolitanischer Mastiff
- Boxer
- Kanarienvogel (oder Dogo Canario)mutter
- Bullterrier
- Tibetan Dogo
- Aggressiver Charakter
- Lizenz für das Halten von gefährlichen Hunden
- Sicherheitsmaßnahmen bei gefährlichen Hunden
Pitbullterrier
Pitbullterrier.
Staffordshire Bullterrier
Ein amerikanischer Staffordshire Bullterrier.
Amerikanischer Staffordshire Terrier
Ein amerikanischer Staffordshire Terrier.
Rottweiler
Ein Rottweiler.
Argentinischer Dogo
Ein Argentinischer Dogo.
Brasilianischer Mops
Brasilianischer Mops.
Tosa inu
Ein Hund der Rasse Tosa inu.
Akita inu
Akita inu.
Darüber hinaus werden im Gesetzestext Hunde als potentiell gefährlich eingestuft, die alle oder die meisten der folgenden Merkmale aufweisen:
1) Starke Muskulatur, kraftvolles Aussehen, Robustheit, athletischer Körperbau, Wendigkeit, Kraft und Ausdauer.
2) Ausgeprägter Charakter und großer Mut.
3) Kurzes Fell.
4) Brustumfang zwischen 60 und 80 cm, Widerristhöhe zwischen 50 und 70 cm und Gewicht über 20 kg.
5) Voluminöser, quaderförmiger, robuster Kopf, mit breitem, großem Schädel und muskulösen, wulstigen Wangen. Kiefer groß und stark, Maul robust, breit und tief.
6) Hals breit, muskulös und kurz.
7) Brust massiv, breit, groß, tief, gewölbte Rippen und kurzer muskulöser Rücken.
8) Vorderläufe parallel, gerade und robust und Hinterhand sehr muskulös, mit relativ langen Beinen, die einen mäßigen Winkel bilden.
Entsprechend diesen Merkmalen werden daher auch folgende Rassen in die Liste der gefährlichen Hunde aufgenommen:
Douberman
Der Dobermann.
Bullmastiff
Hund der Rasse Bullmastiff.
Dogue de Bordeaux
Dogue de Bordeaux.
Neapolitanischer Mastiff
Ein Neapolitanischer Mastiff.
Boxer
Ein Boxer.
Kanarienvogel (oder Dogo Canario)mutter
Kanarienvogel (oder Dogo) mutter.
Bullterrier
Hund der Rasse Bullterrier.
Tibetan Dogo
Tibetan Dogo. Photo by PEDRO BAUTISTA
In der Tat sind diese Rassen in den autonomen Gesetzen von Andalusien, Kantabrien, Katalonien, Galicien und anderen bereits ausdrücklich als gefährlich eingestuft.
Aggressiver Charakter
Gefährliche Hunde gelten auch dann als gefährlich, wenn sie einen ausgesprochen aggressiven Charakter zeigen, wenn sie aggressiv gegenüber Menschen oder anderen Tieren waren und wenn sie zum Angriff abgerichtet wurden.
Lizenz für das Halten von gefährlichen Hunden
Um einen gefährlichen Hund zu halten, ist eine Lizenz erforderlich, für die die folgenden 5 Voraussetzungen erfüllt sein müssen:
1) Volljährig sein.
2) Sie dürfen nicht wegen Tötungsdelikten, Körperverletzung, Folter, Verstößen gegen die Freiheit oder die moralische Integrität, die sexuelle Freiheit und die öffentliche Gesundheit, der Verbindung mit bewaffneten Banden oder dem Drogenhandel verurteilt worden sein und es darf ihnen nicht durch eine gerichtliche Entscheidung das Recht auf den Besitz potenziell gefährlicher Tiere entzogen worden sein.
3) Sie dürfen nicht wegen schwerer oder sehr schwerer Straftaten mit einer der im Gesetz über die rechtliche Regelung für potenziell gefährliche Tiere vorgesehenen zusätzlichen Sanktionen bestraft worden sein. Es ist jedoch kein Hindernis für die Erteilung oder gegebenenfalls die Erneuerung der Lizenz, wenn gegen sie eine vorübergehende Aussetzung verhängt wurde, vorausgesetzt, dass die zuvor verhängte Aussetzungssanktion zum Zeitpunkt der Antragstellung in vollem Umfang befolgt wurde.
4) Die körperliche Eignung und die psychologische Eignung für die Haltung potenziell gefährlicher Tiere sind vorhanden.
5) Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten mit einer Deckungssumme von mindestens 120.000 Euro.
Sicherheitsmaßnahmen bei gefährlichen Hunden
Die Anwesenheit gefährlicher Tiere an öffentlichen Orten oder Plätzen setzt voraus, dass die Person, die sie hält, die oben genannte behördliche Genehmigung mit sich führt. Ebenso müssen diese Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden:
1) Potenziell gefährliche Hunde müssen zwingend einen Maulkorb tragen, der den Eigenschaften des jeweiligen Tieres entspricht.
2) Gefährliche Tiere müssen an einer Kette oder einer nicht dehnbaren Leine von weniger als 2 Metern Länge geführt und kontrolliert werden, und es darf nicht mehr als ein solcher Hund pro Person mitgeführt werden.
3) Potenziell gefährliche Tiere auf einem Bauernhof, einem Landhaus, einem Chalet, einem Grundstück, einer Terrasse, einem Hof oder einem anderen umschlossenen Bereich sind an der Leine zu führen (es sei denn, es gibt eine Umzäunung mit einer Fläche, einer Höhe und einem angemessenen Schutz für Menschen oder Tiere, die diese Orte betreten oder sich ihnen nähern).
4) Breeders, handlers and traders of potentially dangerous animals shall have adequate facilities and means for their keeping.
5) The removal or loss of the animal shall be reported by its owner to the person in charge of the Municipal Register of potentially dangerous animals within 48 hours of becoming aware of the facts.
6) All potentially dangerous dogs shall be identified by means of a microchip.
5) The owner of the animal shall notify the person in charge of the Municipal Register of potentially dangerous animals within a maximum period of 48 hours of becoming aware of the facts.
6) All potentially dangerous dogs shall be identified by means of a microchip.
5) The owner of the animal shall notify the person in charge of the Municipal Register of potentially dangerous animals of the loss or removal of the animal within a maximum period of 48 hours after becoming aware of the facts.