Identitätsanforderungen für die Fahrzeugzulassung

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Nach dem Gesetz (M.G.L. c.90 § 2) muss eine „natürliche Person“, die eine Fahrzeugzulassung beantragt, einen Identitätsnachweis erbringen, um die folgenden Zulassungsvorgänge durchzuführen:

  • Neuzulassungen

  • Umschreibungen

  • Kennzeichentausch

  • Erneuerungen

  • Änderungen

  • Neueintragungen

Wenn Sie eine Zulassung für ein Kraftfahrzeug oder einen Anhänger beantragen, müssen Sie mindestens eine der folgenden Angaben machen:

  • Nicht abgelaufene Massachusetts-Führerschein- oder Massachusetts-Ausweisnummer – Die Nummer wird vom RMV überprüft.
  • Ungültige Out-of-State (OOS) oder Out-of-Country (OOC) Driver’s License – Physische Lizenz erforderlich, wenn persönlich anwesend. Wenn der Besitzer nicht persönlich anwesend ist, ist eine Farbkopie der Vorder- und Rückseite des Führerscheins erforderlich.
  • Ihre Sozialversicherungskarte (SSN) – Die physische SSN-Karte muss vorgelegt werden. Die Karte kann nicht laminiert werden.
  • Nachweis der rechtmäßigen Anwesenheit – Muss eines der Dokumente vorlegen, die in der Liste der zulässigen Ausweisdokumente aufgeführt sind

Wenn ein Fahrzeug zwei Eigentümer hat, müssen beide Eigentümer ihre rechtmäßige Anwesenheit nachweisen.

Wenn Sie ein Fahrzeug auf den Namen eines Einzelunternehmers mit einer der folgenden Angaben zulassen:

  • Bundesidentifikationsnummer

  • Arbeitgeberidentifikationsnummer

Dann muss der Einzelunternehmer seine/ihre SSN auf dem Zulassungsantrag angeben. Wenn der Einzelunternehmer keine SSN hat, muss er/sie:

  • Alle Fahrzeuge auf seinen/ihren Namen ummelden und umtitulieren

  • Nachweis der rechtmäßigen Anwesenheit erbringen

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