Luftübertragene Vorsichtsmaßnahmen

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Luftübertragene Vorsichtsmaßnahmen sind erforderlich, um die Übertragung von Infektionserregern über die Luft zu verhindern.

Zu den Krankheiten, die luftübertragene Vorsichtsmaßnahmen erfordern, gehören unter anderem: Masern, Schweres Akutes Respiratorisches Syndrom (SARS), Varizellen (Windpocken) und Mycobacterium tuberculosis.

Um eine Übertragung über die Luft zu verhindern, sind ein persönlicher Atemschutz sowie eine besondere Belüftung und Luftbehandlung erforderlich.

Wie die Übertragung über die Luft erfolgt:

Die Übertragung über die Luft erfolgt entweder durch die Verbreitung von:

  • Luftgetragene Tröpfchenkerne (kleine-
  • Staubpartikel, die einen infektiösen Erreger enthalten

Mikroorganismen, die auf dem Luftweg übertragen werden, können durch Luftströmungen weit verbreitet werden und von einem empfänglichen Wirt im selben Raum oder über eine große Entfernung vom Ausgangspatienten eingeatmet werden – je nach Umweltfaktoren wie Temperatur und Belüftung.

Vorsichtsmaßnahmen für die Luft umfassen:

  • Standard-Vorsichtsmaßnahmen
    PLUS
  • Persönlicher Atemschutz
    • N95-Atemschutzmaske
      Jährlich zu wiederholende Dichtsitzprüfung und Dichtsitzkontrolle vor jedem Gebrauch.

    oder

    • Getriebenes luftreinigendes Atemschutzgerät (PAPR)
  • Isolierraum für luftübertragene Infektionen (AIIR)
    • Mindestens müssen die AIIR-Räume:
      • Unterdruckraum mit mindestens 6-maligem Luftaustausch pro Stunde
      • Direkte Abluft nach außen oder durch HEPA-Filterung (High Efficiency Particulate Air)

Vorsichtsmaßnahmen gegen luftübertragene Infektionen gelten für Patienten, von denen bekannt ist oder vermutet wird, dass sie mit Mikroorganismen infiziert sind, die durch luftübertragene Tröpfchenkerne übertragen werden.

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