Müssen mindestens 17 Jahre alt sein und eine beglaubigte Kopie eines Gerichtsbeschlusses des Bezirksrichters vorlegen, der den Parteien die Erlaubnis zur Heirat erteilt. Wenn eine der Parteien schwanger ist, muss das Gericht ebenfalls einen Beschluss ausstellen.
Eine minderjährige Frau muss den Antrag in dem Bezirk stellen, in dem ihre Eltern wohnen, kann aber in einem anderen Bezirk heiraten, nachdem sie die Voraussetzungen für die Lizenz erfüllt hat.
Das Formular „Consent to Marriage“ (auf der Rückseite der Heiratslizenz) ist erforderlich und wird bei der Beantragung der Heiratslizenz ausgefüllt. Die Zustimmung muss sowohl vom Vater als auch von der Mutter eingeholt werden, wenn beide leben und die Eltern geschieden oder rechtlich getrennt sind und ein Gerichtsbeschluss über das gemeinsame Sorgerecht für die Eltern der 17-jährigen Person vorliegt und in Kraft ist. Diese muss ausgefüllt, bezeugt, von den Eltern oder Erziehungsberechtigten* des Minderjährigen unterschrieben und vom stellvertretenden Urkundsbeamten vereidigt werden (ein Erziehungsberechtigter muss das Dokument zur Bestätigung der Vormundschaft mitbringen).
Die Eltern oder Erziehungsberechtigten* des Minderjährigen und zwei Zeugen, die mindestens 18 Jahre alt sind, müssen für jeden Minderjährigen das Formular zur Zustimmung zur Heirat unterschreiben.