Rechte von Konkubinatspaaren

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Informationen

Konkubinatspaare werden im CivilPartnership and Certain Rights and Obligations of Cohabitants Act 2010 als zwei gleich- oder verschiedengeschlechtliche Erwachsene definiert, die:

  • Nicht miteinander verheiratet sind und
  • Nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und
  • Nicht innerhalb der verbotenen Verwandtschaftsgrade verwandt sind (im weitesten Sinne,
  • Zusammenleben in einer intimen und verbindlichen Beziehung

Kohabitants (zusammenlebende Paare) haben nicht die gleichen Rechte und Pflichten wie verheiratete Paare oder Lebenspartnerschaften. In Anbetracht der begrenzten rechtlichen Anerkennung Ihrer Beziehung wird dies natürlich erhebliche Auswirkungen auf verschiedene Bereiche Ihres Lebens haben.

Dieser Abschnitt soll Sie durch die verschiedenen Fragen führen, die mit dem Leben in einer Lebensgemeinschaft in Irland verbunden sind. Sie werden sich über die Rechte und Ansprüche von Lebensgefährten in einer Reihe von Bereichen informieren, wie z.B.:

  • Eigentumsrechte
  • Eigentumsrechte nach dem Scheitern einer Lebensgemeinschaft
  • Entschädigungsregelungen für Lebensgemeinschaften
  • Die gesetzliche Vormundschaft für Kinder
  • Das Sorgerecht für Kinder
  • Umgangsrecht mit Kindern
  • Adoption
  • Pflegeelternschaft
  • Erbrecht
  • Unterhalt
  • Zugang zu Fruchtbarkeitsdiensten
  • Kohabitationsvereinbarungen

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