Wenn Sie einer Straftat angeklagt sind, ist die wichtigste Frage, die Sie mit Ihrem Anwalt besprechen werden, ob Sie sich schuldig oder nicht schuldig bekennen.
Ihr Anwalt kann die Beweise von der Polizei anfordern und letztlich eine Einschätzung darüber abgeben, wie stark die Anklage gegen Sie ist. Es kann jedoch sein, dass Sie bereits einen Anhaltspunkt für die Stärke der Anklage haben, noch bevor die Beweismittel Ihrem Anwalt vorgelegt werden.
Wenn die Beweise, die die Anklage stützen, schwach sind, ist es für Sie eher gerechtfertigt, sich nicht schuldig zu bekennen und die Anklage zu verteidigen. Sind die Beweise gegen Sie hingegen stichhaltig, ist es wichtig, die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung und damit die Vorteile eines Schuldbekenntnisses zu erkennen.
Wenn Ihre Angelegenheit dringend ist, wenden Sie sich umgehend an Andrew Williams unter der Nummer (08) 9278 2575. Als erfahrener und sachkundiger Anwalt für Strafrecht in Perth wird er Ihnen eine solide Rechtsberatung geben, die sich auf das westaustralische Recht bezieht.
Rabatt für ein Schuldeingeständnis
Wenn die Beweise gegen Sie stichhaltig sind und gute Aussichten bestehen, dass Sie nach einer Verhandlung für schuldig befunden werden, hat es praktische Vorteile, sich frühzeitig schuldig zu bekennen.
Das Gesetz erkennt an, dass ein Schuldeingeständnis der Allgemeinheit zugute kommt, weil es langwierige Verfahren vermeidet und die Arbeitsbelastung der Gerichte und des Strafrechtssystems verringert. Folglich wird einem Straftäter, der sich schuldig bekennt, ein Nachlass auf die Strafe gewährt, die andernfalls bei einem Schuldspruch nach einem Gerichtsverfahren verhängt worden wäre.
Der Grundsatz eines Strafnachlasses für ein frühes Schuldbekenntnis findet sich in Abschnitt 9AA des Sentencing Act. Dieser Abschnitt lautet wie folgt:
Ein Schuldbekenntnis, die Strafe kann gemindert werden im Falle von:
(1) In diesem Abschnitt hat –
ein fester Begriff die in Abschnitt 85(1) angegebene Bedeutung;
die Hauptstrafe für eine Straftat bedeutet die Strafe, die ein Gericht für die Straftat verhängt hätte, wenn –
(a) der Täter nach einem Schuldspruch für nicht schuldig befunden worden wäre; und
(b) es keine mildernden Umstände gegeben hätte;
das Opfer hat die in Abschnitt 13 angegebene Bedeutung.
(2) Wenn eine Person sich der Anklage wegen einer Straftat schuldig bekennt, kann das Gericht die Hauptstrafe für die Straftat herabsetzen, um die Vorteile anzuerkennen, die sich aus dem Bekenntnis für den Staat und für jedes Opfer oder jeden Zeugen der Straftat ergeben.
(3) Je früher im Verfahren das Bekenntnis abgegeben wird, desto größer kann die Strafminderung sein.
(4) Besteht die Hauptstrafe für eine Straftat in einer festen Freiheitsstrafe oder schließt sie eine solche ein, so darf das Gericht die feste Freiheitsstrafe nach Absatz (2) –
(a) um nicht mehr als 25 % oder
(b) um nicht mehr als 25 % herabsetzen, es sei denn, der Täter hat sich bei der ersten angemessenen Gelegenheit schuldig bekannt oder zu erkennen gegeben, dass er sich schuldig bekennen würde.
(5) Mindert ein Gericht die Hauptstrafe für eine Straftat nach Unterabschnitt (2), so muss das Gericht diese Tatsache und das Ausmaß der Minderung in öffentlicher Sitzung bekannt geben.
(6) Dieser Abschnitt hindert das Gericht nicht daran, die Hauptstrafe für eine Straftat wegen eines anderen mildernden Umstands als eines Schuldbekenntnisses zu reduzieren.
Was bedeutet Abschnitt 9AA des Sentencing Act?
Einfach ausgedrückt besagt das Gesetz, dass Sie, wenn Sie sich einer Straftat schuldig bekennen, Anspruch auf einen Strafnachlass von bis zu 25 % auf die Strafe haben, die andernfalls gegen Sie verhängt worden wäre, wenn Sie nach einem Prozess für schuldig befunden worden wären.
Die Höhe des Nachlasses hängt davon ab, wann Sie sich schuldig bekennen. Je länger die Verzögerung eines Schuldbekenntnisses im Verfahren andauert, desto geringer wird der Nachlass auf Ihre Strafe ausfallen.
Die Strafmilderung nach Section 9AA des Sentencing Act berücksichtigt keine anderen mildernden Umstände wie Zerknirschung und Reue, die häufig zu einer weiteren Verringerung der verhängten Strafe führen.
Erfahren Sie mehr über die Strafzumessung in WA.
Was sollten Sie wissen, bevor Sie sich schuldig bekennen
Die Entscheidung, sich schuldig oder nicht schuldig zu bekennen, muss der Angeklagte selbst treffen. Es gibt jedoch einige Dinge, die ein Angeklagter wissen sollte, wenn er diese Entscheidung trifft. Es gibt grundlegende Rechtsregeln, die in Strafverfahren gelten. Zu diesen Grundsätzen gehören die Unschuldsvermutung, die Beweislast und das Beweismaß. Personen, denen eine Straftat zur Last gelegt wird, sollten sich dieser Grundsätze bewusst sein.
Die Unschuldsvermutung
Der Ausgangspunkt eines jeden Strafverfahrens ist die Unschuldsvermutung für den Angeklagten. Für jede Person, die vor Gericht steht, gilt die Unschuldsvermutung. Ein Angeklagter gilt so lange als unschuldig, bis er sich entweder schuldig bekennt oder von den Geschworenen für schuldig befunden wird.
Jede Person, die in diesem Land vor Gericht steht, hat Anspruch auf die Unschuldsvermutung, unabhängig davon, wer sie ist und welche Anklage gegen sie erhoben wird.
Die Beweislast
Es gibt kein größeres Problem als die fälschliche Verurteilung eines Unschuldigen. Deshalb schreibt das Gesetz vor, dass die Beweislast für die Schuld bei der Staatsanwaltschaft liegt.
Die Staatsanwaltschaft erhebt die Anklage. Es ist die Staatsanwaltschaft, die über eine Fülle von staatlichen Mitteln verfügt. Es ist die Staatsanwaltschaft, die mit dem Finger auf den Angeklagten zeigt, und aus diesen Gründen trägt die Staatsanwaltschaft die Beweislast in einem Strafverfahren. Diese Beweislast geht zu keinem Zeitpunkt auf den Angeklagten über, der seine Unschuld beweisen muss. Der Angeklagte muss nicht aussagen und keine Beweise für sich selbst vorlegen. Aus der Ausübung dieses Rechts können keine nachteiligen Schlüsse gegen den Angeklagten gezogen werden.
Der Beweisstandard: Jenseits eines begründeten Zweifels
Der dritte Grundsatz in unserem Strafrecht ist, dass die Anklage ihre Beweise jenseits eines begründeten Zweifels erbringen muss. In einem Strafprozess steht oft die Freiheit einer Person auf dem Spiel. Aus diesem Grund reicht es in einem Strafprozess nicht aus, wenn die Anklage das Zünglein an der Waage spielt und beweist, dass der Angeklagte der ihm zur Last gelegten Straftat wahrscheinlich schuldig ist. Es reicht auch nicht aus, zu beweisen, dass der Angeklagte die Straftat möglicherweise oder mehr als wahrscheinlich begangen hat.
Die Strafgerichte in unserem Land sind keine Gerichte des Verdachts. Sie sind Gerichte des Rechts, und ein Richter kann einen Angeklagten nur dann verurteilen, wenn er über jeden vernünftigen Zweifel erhaben ist, dass der Angeklagte der Straftat schuldig ist. Wahrscheinlich, möglicherweise, potentiell, Verdacht, Ahnung – keine dieser Feststellungen reicht aus. Es muss viel mehr als das sein – es muss über jeden begründeten Zweifel erhaben sein.
Wenn also am Ende der Beratungen ein Mitglied der Jury Zweifel an der Schuld des Angeklagten hat, und zwar begründete Zweifel, dann hat der Angeklagte Anspruch auf den Vorteil dieses Zweifels.
Andere Dinge, die zu beachten sind, wenn man sich schuldig bekennt
Es gibt noch andere wichtige Dinge, die ein Angeklagter beachten sollte, wenn er entscheidet, ob er sich schuldig bekennt. Zu diesen Punkten gehören:
- Die Bedeutung und der Inhalt jedes einzelnen Elements der Anklage, zu der sich der Angeklagte schuldig bekennt;
- Dass ein Schuldbekenntnis eine vollständige Annahme jedes einzelnen Elements der Anklage ist, zu der er sich schuldig bekennt;
- Dass ein Angeklagter nicht auf schuldig plädieren muss;
- Wenn ein Angeklagter auf nicht schuldig plädiert, muss die Staatsanwaltschaft jedes Element der Anklage über jeden vernünftigen Zweifel erhaben beweisen;
- Dass es unwahrscheinlich ist, dass ein Angeklagter, der sich der Anklage schuldig bekennt, sein Geständnis ändern kann;
- Die gesetzlich vorgesehene Höchststrafe für die Anklage;
- Dass ein Angeklagter sich nur dann schuldig bekennen sollte, wenn er/sie bereit ist, die Tatsachenbehauptungen für die Anklage zuzugeben und zu akzeptieren, die notwendig sind, um alle Elemente der Straftat zu beweisen;
- Dass das Bekenntnis zur Schuld alle Konsequenzen einer Verurteilung nach sich ziehen wird, die zum Beispiel gelten könnten:
- Eine sofortige Freiheitsstrafe;
- Eine Erklärung über den illegalen Handel und damit die Möglichkeit, dass das Eigentum des Angeklagten gemäß dem Criminal Property Confiscation Act 2000 (WA) beschlagnahmt wird; oder
- Eine Abschiebungsanordnung des Innenministeriums.
Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird und Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Interessen und Ihre Zukunft von einem erfahrenen Strafrechtsanwalt geschützt werden, wenden Sie sich an die Strafrechtskanzlei Andrew Williams unter der Telefonnummer 08 9278 2575, um einen Termin zu vereinbaren.
Bitte beachten Sie: Das Material in diesem Blogbeitrag dient nur zur Information und sollte nicht als Rechtsberatung ausgelegt werden. Für Antworten auf Ihre Fragen zu diesem oder anderen Themen, wenden Sie sich bitte an einen professionellen Rechtsvertreter.