Verbraucher fragen manchmal nach der Verwendung von Behauptungen wie „Cruelty-Free“ oder „Nicht an Tieren getestet“ auf der Kennzeichnung von Kosmetika.
Einige Kosmetikfirmen bewerben ihre Produkte mit solchen Behauptungen in ihrer Kennzeichnung oder Werbung. Die uneingeschränkte Verwendung dieser Ausdrücke durch Kosmetikunternehmen ist möglich, da es keine gesetzlichen Definitionen für diese Begriffe gibt.
Einige Unternehmen verwenden solche Angaben ausschließlich für ihre kosmetischen Fertigprodukte. Diese Unternehmen können sich jedoch auf Rohstofflieferanten oder Vertragslaboratorien verlassen, die alle Tierversuche durchführen, die zum Nachweis der Sicherheit von Produkten oder Inhaltsstoffen erforderlich sind. Andere Kosmetikunternehmen können sich auf eine Kombination aus wissenschaftlicher Literatur, Tests ohne Tierversuche, Sicherheitstests für Rohstoffe oder kontrollierte Tests für den menschlichen Gebrauch stützen, um die Sicherheit ihrer Produkte zu belegen.
Viele Rohstoffe, die in Kosmetika verwendet werden, wurden vor Jahren an Tieren getestet, als sie erstmals eingeführt wurden. Ein Kosmetikhersteller könnte nur diese Rohstoffe verwenden und seine „grausamkeitsfreien“ Behauptungen auf die Tatsache stützen, dass die Materialien oder Produkte „derzeit“ nicht an Tieren getestet werden.