U.S. Generalkonsulat Hongkong & Macau

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Daueraufenthaltsberechtigte, die die USA verlassen und sich länger als 365 zusammenhängende Tage außerhalb der USA aufhalten, riskieren den Verlust ihres Status und müssen möglicherweise das gesamte Antragsverfahren und das Einwanderungsvisum erneut durchlaufen, wenn sie wieder als Daueraufenthaltsberechtigte in die USA einreisen möchten. Daueraufenthaltsberechtigte, die vor ihrer Abreise aus den USA eine Wiedereinreisegenehmigung vom USCIS erhalten, können bis zu 2 Jahre im Ausland bleiben. Daueraufenthaltsberechtigte, die es versäumen, Einkommenssteuererklärungen abzugeben, während sie außerhalb der USA leben, oder die sich in ihren Steuererklärungen als „Nicht-Einwanderer“ deklarieren, können ebenfalls ihren Status verlieren.

Abgelaufene/auslaufende Green Card

Daueraufenthaltsberechtigte, deren I-551 abgelaufen ist oder innerhalb der nächsten sechs Monate ablaufen wird, können ihre Karte mit dem Formular I-90 verlängern. Das Formular I-90 kann von der USCIS-Website heruntergeladen werden. Wenn Sie sich außerhalb der Vereinigten Staaten befinden und Ihre Daueraufenthaltskarte innerhalb von sechs Monaten abläuft (Sie aber innerhalb eines Jahres nach Ihrer Abreise und vor Ablauf der Karte in die USA zurückkehren), sollte das Formular I-90 eingereicht werden, sobald Sie in die Vereinigten Staaten zurückkehren. Wenn Sie sich zum Zeitpunkt des Ablaufs der Karte außerhalb der Vereinigten Staaten befinden, aber den Status beibehalten (d. h. die USA innerhalb der letzten 364 Tage besucht haben) und vor Ihrer Abreise keinen Antrag auf Verlängerung der Karte gestellt haben, wenden Sie sich bitte an das US-Generalkonsulat Hongkong (Adresse: 26 Garden Road, Central), das dienstags von 14 bis 16 Uhr geöffnet ist. Während Sie die Green Card nur in den Vereinigten Staaten beantragen können, kann Ihnen das Konsulat möglicherweise bei der Beschaffung einer Boarding-Folie behilflich sein, wenn diese von Ihrer Fluggesellschaft verlangt wird. Schicken Sie uns bitte eine E-Mail mit dem Visa-Anfrageformular, wenn Sie außerhalb unserer Öffnungszeiten dringend Hilfe benötigen.

Wiedereinreisegenehmigung

Wenn Sie planen, sich länger als ein Jahr, aber weniger als zwei Jahre außerhalb der USA aufzuhalten, ist für die Wiedereinreise eine Wiedereinreisegenehmigung erforderlich. Bei der Einreichung des Antrags (Formular I-131) müssen Sie sich physisch in den USA aufhalten. Das USCIS sendet die Wiedereinreisegenehmigung an die auf dem Formular angegebene Adresse. Sie können die Wiedereinreisegenehmigung auch an das Generalkonsulat schicken lassen, um sie dort abzuholen. Wir werden Sie benachrichtigen, wenn die Genehmigung eingegangen ist, und Sie müssen nur dienstags (außer an US-amerikanischen und lokalen Feiertagen) von 14:00 bis 16:00 Uhr persönlich im Generalkonsulat erscheinen, um das Dokument abzuholen. Die Ausreise aus den USA vor der Entscheidung über einen Antrag auf eine Wiedereinreisegenehmigung hat keine Auswirkungen auf den Antrag. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des USCIS. Den Status Ihres Antrags auf Wiedereinreisegenehmigung bei USCIS finden Sie unter My Case Status.

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