- Das Benotungssystem
- Notenpunkte
- Wiederholung eines Kurses
- Unvollständige Leistungen (I)
- Allgemeine Informationen zur S/U-Benotung
- Zwischennoten
- End of Semester Grade Reports
- Notenanfechtung
- Academic Transcripts
- Honor Roll
- Akademische Bewährung und Suspendierung
- Undergraduate Academic Probation
- Aussetzung des Studiums
- Wiederaufnahme von Studenten
- Ausnahmen
- Akademische Erneuerung
- Graduierte Studenten
Das Benotungssystem
Studenten werden nach folgendem Benotungssystem bewertet:
Note | Punkte | Definition |
A | 4.000 | Außergewöhnlich |
B | 3.000 | Sehr gut |
C | 2.000 | Gut |
D | 1.000 | Schlecht |
F | 0.000 | Durchgefallen (kann als Note für die Nichtteilnahme oder als Hinweis auf die Nichtteilnahme an einer förmlichen Abmeldung oder einem Abbruch vergeben werden) |
I | Unvollständig (vorläufige Note in Erwartung des Abschlusses der Kursarbeit, wie in einem unterzeichneten Dokument vereinbart). Siehe Abschnitt „Unvollständig“ unten für weitere Einzelheiten. | |
W | Rücktritt (von einem einzelnen Kurs oder allen Kursen) nur, wenn der Student das offizielle Rücktrittsverfahren einhält. Wenn ein Student sich für einen Kurs einschreibt und ihn dann abbricht, ohne das offizielle Abmeldeverfahren zu befolgen, wird die Note F vergeben. | |
S | 0 | Zufriedenstellend (entspricht einer C oder besser; siehe allgemeine Informationen zur S/U-Einstufung unten) |
U | 0 | Unbefriedigend (siehe allgemeine Informationen zur S/U-Einstufung unten) |
UK | 0 | Noten nicht berechenbar (nur für die Halbzeitnote) |
Notenpunkte
Jeder nach Buchstaben benotete Kurs hat einen Notenpunktwert, der sich wie folgt berechnet: Die Gesamtanzahl der in dem Kurs erworbenen Kreditstunden mal den Punktwert der erreichten Briefnote. Beispiel: Ein Student, der in einem Kurs mit 3 Kreditstunden eine Eins (Punktwert 4) erzielt, erhält 12 Punkte für den Kurs.
Semester (oder Semester) Grade Point Average
Der Semester Grade Point Average (GPA) ist die Summe aller in einem Semester oder Semester erzielten Punkte, geteilt durch alle versuchten Kreditstunden für eine Briefnote. Kreditstunden in Kursen, die mit I, W, S oder U benotet wurden, sowie Entwicklungskurse sind ausgeschlossen.
Kumulativer Notendurchschnitt
Der Durchschnitt aller von einem Studenten erworbenen Noten wird als kumulativer Notendurchschnitt bezeichnet. Er wird zur Bestimmung der Aktivität, der Eignung, der Auszeichnungen, der Bewährung, der Suspendierung, des Abschlusses und für alle Vergleiche oder Zwecke, die eine Messung des akademischen Standes erfordern, herangezogen.
Der kumulative Notendurchschnitt ist definiert als die Summe aller Notenpunkte, die an der University of Wyoming im Präsenz-, Fern- oder Fernstudium erworben wurden, geteilt durch alle versuchten Kreditstunden mit Briefnoten, mit den folgenden Ausnahmen:
1. Die Kreditstunden werden nicht in Kursen gezählt, in denen die Noten W, S oder U vergeben wurden oder in denen die Note I (für unvollständig) noch in Kraft ist.
2. Für wiederholte Kurse:
a. Erste Wiederholung: Nur die zweite Note wird zur Berechnung des kumulativen Notendurchschnitts herangezogen.
b. Bei mehr als einer Wiederholung werden nur die zuletzt erbrachte Leistung und die Note zur Berechnung des kumulativen Notendurchschnitts herangezogen.
c. Ein Student darf maximal drei (3) Versuche, einschließlich Rücktritte, in jedem Kurs an der University of Wyoming unternehmen.
d. Wenn in einem wiederholten Kurs die Note W, S oder U vergeben wird, gilt die zuvor vergebene Note, es sei denn, ein S oder U wird bei der Wiederholung eines früheren S oder U vergeben.
e. Kurse, die zu einem abgeschlossenen Studium gehören, können als Teil eines zweiten Studiums wiederholt werden; die Note und der Notendurchschnitt des ursprünglichen Studiums werden jedoch nicht geändert.
3. Transfernoten werden nicht in den UW-Notendurchschnitt eingerechnet. Wenn ein an der UW belegter Kurs an einer anderen Einrichtung wiederholt wird, werden die an der UW erworbenen Credits und Noten aus der Berechnung des kumulativen Notendurchschnitts der UW gestrichen, wenn die Credits für den wiederholten Kurs an die UW übertragen werden.
4. Kurse, die unter 4000 nummeriert sind, werden nicht zu den Semester- und Gesamtsummen addiert oder in den Notendurchschnitt für graduierte Studenten eingerechnet.
Wiederholung eines Kurses
Studenten können Kursarbeit wiederholen; jedoch können die in einem bestimmten Kurs (oder einem gleichwertigen Kurs) erworbenen Credits nur einmal auf eine Abschlussanforderung angerechnet werden. Alle Noten verbleiben in den Unterlagen des Studenten, aber nur die zuletzt erzielte Note wird in den kumulativen Notendurchschnitt der UW einberechnet. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Kumulativer Notendurchschnitt in diesem Bulletin. Kurse mit variablen Credits gelten nicht als Wiederholungen, es sei denn, der Fachbereichsleiter bescheinigt schriftlich, dass der Kursinhalt tatsächlich wiederholt wurde. Wiederholte Kurse bleiben als Einträge im akademischen Zeugnis erhalten. Kurse, die zu einem abgeschlossenen Studiengang gehören, können als Teil eines zweiten Studiengangs wiederholt werden; die Note und der Notendurchschnitt des ursprünglichen Studiengangs werden jedoch nicht geändert. Ein Student darf maximal drei (3) Versuche in jedem Kurs an der University of Wyoming unternehmen. Ein „Versuch“ schließt jeden Fall ein, in dem der Student eine Note für den Kurs erhält oder sich aus dem Kurs zurückzieht. Die Höchstzahl von drei Versuchen gilt nicht für Kurse, die im Allgemeinen Bulletin oder im Bulletin für Hochschulabsolventen (Graduate Bulletin) als Kurse ausgewiesen sind, die von den Studierenden mehrfach belegt werden können. Studierende können Ausnahmen von dieser Beschränkung im Rahmen der festgelegten Universitätsverfahren beantragen (UW-Verordnung 8-238). Die aktuellste Version finden Sie in der Universitätsordnung im Internet.
Unvollständige Leistungen (I)
Die Note „I“ (unvollständig) ist eine vorläufige Note für Studierende, die aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht in der Lage waren, alle für einen Kurs erforderlichen Leistungen zu erbringen. Sie kann nur vergeben werden, wenn der Dozent der Lehrveranstaltung einem Antrag zugestimmt hat, der vor der Einreichung der Note durch den Dozenten bei der Registrierstelle am Ende des Semesters, in dem der Studierende in der Lehrveranstaltung eingeschrieben war, eingereicht werden muss. (UW-Verordnung 6-720) Die aktuellste Fassung finden Sie in der Online-Universitätsordnung.
Die Frist für die Erfüllung der Kursanforderungen beträgt normalerweise nicht mehr als 120 Kalendertage nach dem Ende des Semesters, in dem die I gegeben wurde. Der Dekan eines Colleges kann bestimmte Forschungskurse bestimmen, bei denen die 120-Tage-Grenze vom Dozenten verlängert werden kann; jedoch sollte das Abschlussdatum auch in diesen Kursen nicht später sein als der Zeitpunkt der Graduierung des Studenten, es sei denn, der Student reserviert den jeweiligen Kurs für Graduiertenkredite (mit Genehmigung des Dekans der Graduiertenschule).
Wenn die endgültige Note für den Kurs nicht bis zu dem auf der Genehmigung angegebenen Datum im Büro des Registrators eingeht, wird die I in eine F umgewandelt. Sollte der Abschluss in der Zwischenzeit erfolgen, kann die I dauerhaft bestehen bleiben oder sie kann noch innerhalb der angegebenen Frist abgeschlossen werden, aber der Notendurchschnitt des Studenten bei der Graduierung mit allen damit verbundenen Auszeichnungen bleibt wie berechnet bestehen. (UW-Verordnung 6-720) Die aktuellste Version finden Sie in der Universitätsordnung im Internet.
Allgemeine Informationen zur S/U-Benotung
Die Note S (befriedigend) umfasst die Noten A bis C und die Note U (ungenügend) die Noten C- bis F auf der konventionellen Notenskala für Kurse mit einer Nummerierung unter 5000 (für Kurse mit einer Nummerierung über 5000 wird die Note S so interpretiert, dass sie die Noten A und B umfasst). Kreditstunden von S/U-Kursen werden als Stunden gezählt, die für die Graduierung versucht wurden. Weder die S- noch die U-Note werden jedoch mit Punkten bewertet, und keine der beiden Noten wird in die Berechnung des kumulativen Notendurchschnitts einbezogen.
Studenten dürfen einen Kurs nicht für S/U-Kredite belegen, um die Anforderungen des Universitätsstudienprogramms zu erfüllen, es sei denn, der Kurs wird nur für S/U angeboten (z. B., (z.B. POLS 1000 oder die entsprechenden Geschichts- oder Wirtschaftskurse können nicht für S/U belegt werden).
Wird in einem Kurs, der wiederholt wird, eine S- oder U-Note vergeben, gilt die zuvor vergebene Note, es sei denn, eine S- oder U-Note wird für die Wiederholung einer früheren S- oder U-Note vergeben.
Die Studierenden müssen bei der Anmeldung oder bei der Änderung des Stundenplans angeben, ob sie einen Kurs für S/U-Noten belegen. Die Fakultäten der verschiedenen Colleges und interdisziplinären Studiengänge legen die Anzahl der S-Stunden fest, die zur Erfüllung der Abschlussanforderungen in ihren Studiengängen verwendet werden können. Sie können auch Beschränkungen für die Verwendung von S-Credits zur Erfüllung von College- oder Hauptfachanforderungen festlegen. Darüber hinaus können sie bestimmte Kurse in ihren Colleges als Kurse bezeichnen, die nur für S/U angeboten werden.
Ein Student, der innerhalb eines Colleges das Hauptfach wechselt oder in ein anderes College wechselt, kann die Anerkennung von zuvor erworbenen S-Credits beantragen, wenn diese Credits mit den von der Fakultät festgelegten Bestimmungen für das neue Hauptfach oder College in Konflikt stehen.
Zwischennoten
Die Zwischennoten für alle Kurse mit einer Nummer unter 5000 werden von den Dozenten in der Woche nach der Semestermitte in WyoRecords eingegeben. Noten, die von den Lehrkräften vergeben werden können, sind:
D | Mangelhaft |
F | Durchgefallen (kann auch als Note für die Nichtteilnahme oder für die Nichtabmeldung vergeben werden) |
S | Befriedigend (entspricht einer C oder besser) in Fällen, wo der Kurs für S/U angeboten wird oder der Student die S/U-Option gewählt hat |
U | Unbefriedigend (entspricht einer D oder F) in Fällen, in denen der Kurs für S/U angeboten wird oder der Student die S/U-Option gewählt hat |
UK | Unbekannt (Unbekannt; Unknown; unable to compute grade) |
Die UK kann vergeben werden, wenn aufgrund fehlender Leistungskontrollen wie Klausuren, Referate, Hausarbeiten etc.,
Bitte beachten Sie, dass die Note in der Mitte des Semesters, die Sie in einer bestimmten Klasse erhalten, nur die Bewertung der studentischen Leistung während des ersten Teils des Semesters widerspiegelt.
Die Noten der Semestermitte sind auf WyoRecords verfügbar. Etwaige Unstimmigkeiten im Stundenplan sollten sofort der Registratur gemeldet werden.
End of Semester Grade Reports
Die endgültigen Noten sind so bald wie möglich (normalerweise fünf Arbeitstage) nach Ende des Semesters oder Trimesters in WyoRecords verfügbar.
Definitionen
- Die Gesamtzahl der versuchten Semesterstunden ist die Summe aller an der University of Wyoming versuchten Leistungsstunden, mit Ausnahme der Leistungsstunden, die bei der Wiederholung eines Kurses versucht wurden, derjenigen, die mit W benotet wurden, und derjenigen, die als Transfer von anderen Institutionen akzeptiert wurden.
- Der kumulative Notendurchschnitt ist definiert als die Summe aller an der University of Wyoming erworbenen Notenpunkte, geteilt durch die Summe aller an der Universität versuchten Leistungsstunden, mit Ausnahme der Leistungsstunden, die mit W, S, U oder I benotet wurden, oder derjenigen, die in einem ursprünglichen Kurs, der wiederholt wurde, erworben wurden. Wenn ein Kurs wiederholt wurde, werden nur die letzten Notenpunkte und Kreditstunden, die für die Wiederholung des Kurses vergeben wurden, in die Berechnung des kumulativen Notendurchschnitts einbezogen.
Notenanfechtung
Eine eingetragene Note kann durch etablierte Anfechtungsverfahren innerhalb einzelner Colleges geändert werden. Wenden Sie sich an Ihren Fachbereich, um weitere Informationen über die Anfechtung einer Note zu erhalten.
Academic Transcripts
Official Transcripts of individual academic records at UW are sent from the Office of the Registrar upon written authorization signed by the individual. Einzelpersonen können auch die Freigabe ihrer akademischen Abschriften über WyoRecords genehmigen. Alle finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Universität müssen beglichen sein, bevor eine Abschrift freigegeben oder bei WyoRecords eingesehen werden kann.
Abschriften werden nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ erstellt, und es müssen ein bis zwei Arbeitstage eingeplant werden. Einzelpersonen werden gebeten, den Bedarf an Abschriften vorauszusehen und Anträge so weit wie möglich im Voraus an das Büro der Registratur zu senden. In der Regel werden am Ende eines Semesters 10-15 Tage benötigt, um die Noten des Semesters zu erfassen und Abschriften auszustellen. Gegen eine Gebühr von 10 $ können Abschriften noch am selben Tag ausgestellt werden (maximal 2 Abschriften).
Teilabschriften werden nicht ausgestellt. Jede Abschrift enthält den vollständigen akademischen Leistungsnachweis der University of Wyoming und die Anzahl der von der UW akzeptierten Credits von anderen Institutionen.
Offizielle Abschriften von an anderen Institutionen erworbenen Credits, die für die Zulassung oder die Bewertung von Credits vorgelegt wurden, gehen in das Eigentum der University of Wyoming über und werden nicht erneut ausgestellt oder zur Weitergabe kopiert. Dies gilt auch für High-School-Aufzeichnungen und alle anderen Arten von Belegen. Abschriften von Studienleistungen, die an anderen Institutionen erbracht wurden, sollten direkt bei der ausstellenden Institution angefordert werden.
Die Anrechenbarkeit von Studienleistungen auf einen Abschluss hängt von dem vom Studenten verfolgten Lehrplan ab.
Bei der Erstellung von Abschriften für Graduierte oder Kandidaten für einen zweiten Bachelor-Abschluss, deren Studienleistungen an einem anderen Ort erbracht wurden, nimmt die Universität Wyoming in ihren Abschriften keinen detaillierten Verweis auf diese Studienleistungen auf; die Erwähnung beschränkt sich auf die Bezeichnung des Abschlusses und das Datum, an dem er erworben wurde, sowie auf den Namen der Institution, die den Abschluss verliehen hat.
Honor Roll
Absolventen und Jurastudenten, die hohe akademische Leistungen erzielen, werden entweder in die President’s Honor Roll, die Academic Dean’s Honor Roll oder die Provost’s Honor Roll aufgenommen.
Um diese Auszeichnungen zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Für die President’s oder Dean’s Honor Roll:
- Absolventen müssen mindestens 12 Semesterstunden auf der Basis von A-F absolvieren. Ausnahme: Wenn ein Student ein Lehramtsstudium absolviert, muss er mindestens 12 Semesterwochenstunden belegen, von denen mindestens 7 mit A-F bewertet sein müssen, ohne dass die Note I vergeben wird. Kurse, die zur Prüfung belegt werden, zählen nicht für die Ehrenliste.
- Ein Notendurchschnitt von 4,000 für die Ehrenliste des Präsidenten.
- Ein Notendurchschnitt von 3.250 oder besser für die akademische Dean’s Freshman Honor Roll.
- Ein Notendurchschnitt von 3,400 oder besser für die akademische Dean’s Honor Roll für Undergraduates oberhalb des Freshman-Status.
- Im College of Law können Studierende in die President’s Honor Roll und die akademische Dean’s Honor Roll aufgenommen werden, wenn sie in mindestens 13 Semesterstunden Rechtskurse belegt haben. Im College of Law ist ein Notendurchschnitt von 3,250 oder besser für Studenten im ersten Jahr und ein Notendurchschnitt von 3,400 oder besser für Studenten im zweiten und dritten Jahr für die akademische Dean’s Honor Roll erforderlich.
Für die Provost’s List:
- Untergraduierte Studenten müssen mindestens 6 Semesterstunden, aber weniger als 12 Semesterstunden absolvieren, von denen mindestens 6 Semesterstunden auf der Basis von A-F benotet werden müssen, wobei keine Semesternote I sein darf. Kurse, die zur Prüfung belegt werden, zählen nicht für die Ehrenliste.
- Ein Notendurchschnitt von 3,500 oder besser.
Graduierte Studenten
Graduierte Studenten sind nicht für die President’s Honor Roll, die akademische Dean’s Honor Roll oder die Provost’s List zugelassen.
Akademische Bewährung und Suspendierung
Untergraduierte Studenten
Akademischer Status
Um einen Abschluss zu erlangen, wird von jedem Studenten erwartet, dass er zufriedenstellende akademische Fortschritte macht, die auf schulischen Leistungen basieren. Der derzeitige akademische Status wird auf internen Dokumenten und Zeugnissen wie folgt angegeben:
- gutes Betragen
- auf Bewährung
- Akademische Suspendierung: kann normalerweise erst nach Ablauf eines vollen Semesters (ohne Sommersemester) wieder beantragt werden. Der Dekan des Colleges, an dem die suspendierte Person weiter studieren möchte, kann auf die viermonatige Frist verzichten, wenn er sich vergewissert hat, dass die Person angemessene Fortschritte bei der Behebung der akademischen Mängel gemacht hat
Undergraduate Academic Probation
- Die akademische Bewährung gilt als Hinweis darauf, dass ein Student keine zufriedenstellenden Fortschritte auf dem Weg zum Bachelor-Abschluss oder Pharm.D.
- Ein an der Universität eingeschriebener Student wird am Ende des Semesters oder Sommersemesters auf akademische Bewährung gesetzt, wenn sein/ihr kumulativer Notendurchschnitt an der UW unter 2,000 fällt.
- Ein Student, der auf akademische Bewährung gesetzt wurde, wird darüber per E-Mail informiert. Diese Information ist auch auf WyoRecords verfügbar.
- Ein Student wird am Ende des Semesters oder Sommersemesters, in dem sein/ihr kumulativer Notendurchschnitt 2,000 oder mehr beträgt, von der akademischen Bewährung befreit.
- Studenten, die es versäumen, sich selbst von der Bewährung zu befreien oder im nächsten Semester oder Sommersemester, das sie an der University of Wyoming versuchen, einen Notendurchschnitt von weniger als 2,000 zu erreichen, werden vom Studium suspendiert, weil sie die Kriterien für zufriedenstellende akademische Fortschritte nicht erfüllen. Für die Zwecke der Bewährung bedeutet der Abschluss eines Semesters oder Sommersemesters, dass der Student in mindestens einem Kurs eine Note erhalten hat.
Aussetzung des Studiums
- Eine akademische Suspendierung ist die Entlassung eines Studenten von der Universität, weil der Student keine zufriedenstellenden akademischen Fortschritte auf dem Weg zum Bachelor-Abschluss macht.
- Ein Student, der wegen unbefriedigender akademischer Leistungen suspendiert wurde, sollte erst nach Ablauf eines vollen Semesters, ausschließlich des Sommersemesters, einen Antrag auf Wiederaufnahme des Studiums stellen können. Studierende können einmal pro Semester einen Antrag auf Wiederaufnahme des Studiums stellen. Wird dieser Antrag von einem College oder dem Center for Advising and Career Services abgelehnt, können sie erst im nächsten Herbst- oder Frühjahrssemester einen Antrag auf Wiederaufnahme des Studiums stellen, es sei denn, es liegen nachweislich mildernde Umstände vor, die eine sofortige Wiederaufnahme des Studiums rechtfertigen.
- Ein suspendierter Studierender darf sich nicht für Kreditkurse an der University of Wyoming einschreiben (einschließlich Campus-, Online- und Fernkurse).
- Kredite, die an einer anderen akkreditierten Hochschule oder Universität erworben wurden, während ein Student von der Universität suspendiert ist, können nach den üblichen Bestimmungen für die Übertragung von Krediten anerkannt werden, nachdem der Student wieder zugelassen wurde.
- Ein Student, der akademisch suspendiert wurde, wird darüber schriftlich informiert.
Wiederaufnahme von Studenten
- Eine Hochschule kann eine Wiederaufnahmepolitik haben, die restriktiver ist als die allgemeine Universitätspolitik.
- Die Wiederaufnahme von Studenten ist die Wiederzulassung eines suspendierten Studenten an der Universität. Der wiedereingesetzte Student befindet sich während des ersten Semesters oder Sommersemesters, in dem er wiedereingesetzt wird, auf akademischer Bewährung. Danach kann er von dieser Bewährung befreit werden.
- Ein Antrag auf Wiedereingliederung muss spätestens 15 Tage vor Beginn des Semesters oder Sommersemesters, in dem sich der Student einschreiben möchte, eingereicht werden. Ein Antrag, der nach dieser Frist eingeht, kann erst nach dem regulären Einschreibungszeitraum bearbeitet werden.
- Die Entscheidung über einen Antrag auf Wiederaufnahme des Studiums trifft der Dekan (oder ein von ihm Beauftragter) der Hochschule, an der sich der Studierende einschreiben möchte. Nicht angemeldete Studierende sollten sich an den Direktor des Zentrums für Studienberatung und Berufsberatung wenden. Ein wiedereingesetzter Student muss für das betreffende Semester in dem College bleiben, in dem er/sie wiedereingesetzt wurde.
- Studenten, die vom Studium suspendiert wurden, können maximal dreimal wiedereingesetzt werden. Ein Student, der zum vierten Mal vom Studium suspendiert wird, kann frühestens fünf Jahre nach dem Ende des letzten Semesters wieder zugelassen werden.
- Bei Studenten, die aufgrund der Noten des Frühjahrssemesters suspendiert werden, wird die Suspendierung zu Beginn des Sommersemesters aufgehoben.
Ausnahmen
Auf Antrag einer Person, die vom Studium suspendiert wurde oder der die Wiederaufnahme des Studiums verweigert wurde, kann der Vizepräsident für akademische Angelegenheiten die Umstände überprüfen und die Entscheidung des Dekans rückgängig machen, wenn der Vizepräsident für akademische Angelegenheiten dies für notwendig hält, um eine grobe Ungerechtigkeit zu verhindern.
Akademische Erneuerung
Ein Student, der an die Universität zurückkehrt und in den vorangegangenen fünf Jahren keinen College-Kurs an der UW abgeschlossen oder abgebrochen hat, hat die Möglichkeit, seinen früheren kumulativen UW-GPA fortzusetzen oder einen neuen kumulativen GPA gemäß der Richtlinie zur akademischen Erneuerung zu beginnen. Der Student muss das Antragsformular für die akademische Erneuerung (das im Büro des Registrators erhältlich ist) spätestens zehn Unterrichtstage vor dem letzten Unterrichtstag des Semesters, in dem der Student an die UW zurückkehrt, beim Registrator einreichen.
Die gesamte UW-Abschrift bleibt erhalten. Entscheidet sich der Student für eine akademische Erneuerung, wird dem neuen Teil des UW-Transkripts ein Hinweis auf die Richtlinien vorangestellt. Es liegt im Ermessen der akademischen Abteilung, in der der Student eingeschrieben ist, Kreditstunden, für die der Student die Note C oder besser erhalten hat, auf die Erfüllung der Abschlussanforderungen anzurechnen. Die Liste der vom Fachbereich genehmigten Kurse muss auf dem Antragsformular für die akademische Erneuerung angegeben werden, wenn es bei der Registrierstelle eingereicht wird. Weitere Änderungen können nicht beantragt werden.
Der Notendurchschnitt eines Studenten und abgeschlossene Kurse, die für einen Bachelor-Abschluss angerechnet wurden, kommen für eine akademische Erneuerung nicht in Frage.
Graduierte Studenten kommen für eine akademische Erneuerung nicht in Frage.
Graduierte Studenten
Ein an der Universität eingeschriebener graduierter Student wird am Ende eines Semesters oder einer Sommersitzung auf akademische Bewährung gesetzt, wenn sein oder ihr kumulativer UW-Notenpunktedurchschnitt in Kursen der Stufe 4000 oder höher unter 3,000 liegt. Studierende, die es nicht schaffen, ihren Notendurchschnitt auf 3,000 zu bringen und sich nach einem Semester oder einer Sommersession von der Bewährung zu befreien, werden von der Universität suspendiert. Ein suspendierter Student kann bei seinem akademischen Programm die Wiederaufnahme in denselben Studiengang beantragen. Ein wiedereingesetzter Student ist auf Bewährung und unterliegt möglicherweise anderen Leistungskriterien, die vom Dekan des betreffenden Fachbereichs festgelegt werden.
Die oben genannte GPA-Anforderung gilt als Mindestanforderung. Einzelne Abteilungen oder Programme können diese Mindestanforderungen abändern und abteilungs- oder programmspezifische Kriterien für zufriedenstellenden akademischen Fortschritt festlegen. Ein Doktorand kann aus einem Studiengang entlassen werden, wenn er keine zufriedenstellenden akademischen Fortschritte macht, wie von der Abteilung oder dem Studiengang, der den Abschluss anbietet, festgelegt.
Die obigen Bestimmungen über akademische Bewährung, Suspendierung und Wiederaufnahme gelten nicht für Studenten, die am College of Law eingeschrieben sind.