Zusatzversicherte Eigentümer, Pächter oder Auftragnehmer – Automatischer Status für andere Parteien, wenn dies in einem schriftlichen Bauvertrag verlangt wird (CG 20 38 04 13)

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Von: Craig F. Stanovich, Principal – Austin & Stanovich Risk Managers, LLC

Dieser Nachtrag aus dem Jahr 2013 erweitert unter bestimmten Umständen den Kreis der Personen oder Organisationen, die automatisch den Status einer zusätzlichen Versicherung erhalten. Damit sollen nicht nur die Personen oder Organisationen einbezogen werden, mit denen die nachgelagerte Partei direkt einen Vertrag als Zusatzversicherte abgeschlossen hat, sondern auch alle anderen Personen oder Organisationen, die die nachgelagerte Partei gemäß den Bedingungen einer direkten Vereinbarung mit einer vorgelagerten Partei als Zusatzversicherte hinzufügen muss. Wenn also ein Subunternehmer in der Vereinbarung zwischen Generalunternehmer und Subunternehmer verpflichtet wäre, den Projekteigentümer als zusätzlichen Versicherer hinzuzufügen, würde CG 20 38 den Projekteigentümer einschließen, obwohl der Subunternehmer keine direkte vertragliche Beziehung zum Projekteigentümer hat. Bei Bauprojekten ist es in der Regel erforderlich, dass eine „nachgelagerte“ Partei eine „vorgelagerte“ Partei als zusätzliche Versicherung einschließt, obwohl die nachgelagerte Partei (z. B. ein Subunternehmer) keinen Vertrag mit der vorgelagerten Partei (z. B. dem Projekteigner) hat. Der Subunternehmer hat in der Regel nur einen direkten Vertrag mit dem Generalunternehmer – und in dieser Vereinbarung zwischen Generalunternehmer und Subunternehmer erklärt sich der Subunternehmer bereit, den Projekteigentümer als zusätzlichen Versicherten aufzunehmen.

Der ISO-Vermerk „Additional Insured-Owners, Lessees or Contractors-Automatic Status for Other Parties When Required in Written Construction Agreement with You“ (CG 20 33) hat in einigen Fällen dazu geführt, dass nur die Parteien als zusätzliche Versicherte aufgenommen wurden, mit denen die nachgelagerte Partei einen direkten Vertrag oder eine Vereinbarung geschlossen hat. (Weitere Informationen zu den Einschränkungen von pauschalen oder automatischen Zusatzversicherungsvermerken finden Sie unter „Additional Insured-Automatic or Wet Blanket?“). https://www.irmi.com/articles/expert-commentary/additional-insured-status-automatic-or-wet-blanket

Obwohl der Zweck des Vermerks von 2013 darin besteht, nicht nur die Personen oder Organisationen, mit denen die nachgelagerte Partei einen direkten Vertrag abgeschlossen hat, als Zusatzversicherte einzubeziehen, ist dennoch Vorsicht geboten: Auch mit diesem Vermerk muss der namentlich genannte Versicherte Tätigkeiten für den Zusatzversicherten ausführen. Wenn zum Beispiel der Subunternehmer den Kreditgeber als zusätzlichen Versicherten hinzufügen muss, wäre CG 20 38 wahrscheinlich nicht angemessen, da der Subunternehmer Tätigkeiten für den Eigentümer und den Generalunternehmer, nicht aber für den Kreditgeber ausführt.

Über den Autor und den Artikel:
Craig Stanovich ist Geschäftsführer bei:

Austin & Stanovich Risk Managers, LLC
1174 Main Street, Suite 300
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Telefon: (888) 540-7604 ext. 102
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