Im National Electrical Code (NEC) 2002 gibt es eine Reihe von Änderungen in Bezug auf metallummantelte Kabel (Typ MC), die vor Ihrem nächsten Elektroprojekt überprüft werden sollten. Im NEC von 1999 wurde das MC-Kabel in Artikel 334 behandelt; im NEC von 2002 wurde das MC-Kabel jedoch in Artikel 330 verlagert. Bis Sie sich mit der neuen Position im NEC vertraut gemacht haben, kann es einige Zeit dauern, bis Sie sie finden. Es gibt jedoch bedeutendere Änderungen als nur die Verlegung des Artikels innerhalb von Kapitel 3.
Metallummanteltes Kabel ist eine werkseitige Anordnung von einem oder mehreren isolierten Stromkreisleitern, mit oder ohne Glasfaserelemente, die von einer Umhüllung aus ineinandergreifendem Metallband oder einem glatten oder gewellten Metallmantel umschlossen sind. Jeder elektrische Leiter innerhalb des Kabels ist einzeln isoliert und kann aus Kupfer, kupferbeschichtetem Aluminium oder Aluminium bestehen.
Nach Abschnitt 330.116 muss die metallische Umhüllung des Typ-MC-Kabels eine von drei Arten sein: glatte (Rohr-)Metallummantelung, gewellte Metallummantelung und Ummantelung mit ineinander greifendem Metallband. Das Typ-MC-Kabel mit verriegelter Metallbandumhüllung muss zusätzlich zu allen anderen Leitern innerhalb des Kabels einen blanken oder isolierten Geräteerdungsleiter haben.
Der Geräteerdungsleiter kann ein einziger Leiter sein oder er kann in mehr als einen Leiter unterteilt sein, wodurch das Kabel einen kleineren Gesamtdurchmesser als ein Kabel mit nur einem einzigen Geräteerdungsleiter haben kann. Der Geräteerdungsleiter innerhalb des Kabels und die äußere Kabelbewehrung mit dem entsprechenden Verbinder bilden zusammen den Erdungspfad für einen Fehler und sorgen für die notwendige Verbindung mit dem Gerät.
Kabel des Typs MC dürfen als Versorgungs-, Einspeise- und Abzweigkabel für Beleuchtungs-, Strom-, Steuer- und Signalstromkreise verlegt werden, wenn sie keinen physischen Belastungen ausgesetzt sind. Kabel des Typs MC ohne äußere nichtmetallische Ummantelung können in einem „anderen Raum, der für Umgebungsluft verwendet wird“, gemäß Abschnitt 300.22(C) verlegt werden.
Diese Kabel können sowohl im Innen- als auch im Außenbereich und an offenen und verdeckten Stellen verlegt werden. Sie können direkt erdverlegt werden, wenn sie für eine solche Verwendung vorgesehen sind. Sie können in einer Kabelrinne oder in einem beliebigen Kabelkanal verlegt werden.
Die Kabel können als Freileitung oder als Antennenkabel an einem Kurierdraht verlegt werden. Bei der Verlegung in Feuchträumen muss die metallische Umhüllung feuchtigkeitsundurchlässig sein oder die isolierten Leiter müssen für den Einsatz in Feuchträumen zugelassen sein. Kabel des Typs MC mit einem nichtmetallischen Mantel können auch in feuchten Räumen verwendet werden.
Abschnitt 330.10(A)(13), der die zulässigen Verwendungen von Kabeln des Typs MC regelt, enthält eine wichtige Änderung für den NEC 2002. Dieser neue Unterabschnitt erlaubt die Verwendung von Einleiterkabeln des Typs MC. Wenn ein einadriges Kabel vom Typ MC verwendet wird, müssen alle Phasenleiter und der Neutralleiter, falls für den Stromkreis erforderlich, zusammen gruppiert werden, um die Möglichkeit einer induzierten Spannung auf dem Mantel zu minimieren.
Abschnitt 330.116 wurde auch dahingehend geändert, dass jedes einadrige MC-Kabel mit einem nichtmagnetischen Mantel oder einer nichtmagnetischen Ummantelung hergestellt werden muss. Diese nichtmagnetische Ummantelung stellt sicher, dass magnetische Flusslinien keinen Stromfluss auf der Ummantelung des Kabels verursachen, und sollte, wenn die Kabel zusammen gruppiert sind, dazu beitragen, dass die Flusslinien von einem Leiter zum anderen aufgehoben werden.
Abschnitt 330.80(B) enthält einen neuen Text zur Bestimmung der Strombelastbarkeit für diese Einleiterkabel vom Typ MC. Einadrige MC-Leiter können in einer dreieckigen oder viereckigen Konfiguration gruppiert und auf einem Kurierdraht installiert werden. Oder sie können in einer dreieckigen oder quadratischen Konfiguration als offene Stränge gruppiert werden, wobei ein freier Luftraum von mindestens dem 2,15-fachen des Außendurchmessers des größten Leiters in der Konfiguration beibehalten wird, wobei dieser Raum zwischen der ersten Konfiguration und allen weiteren Konfigurationen beibehalten wird.
Die Tabelle 310.20 kann für Leiter mit einer Nennspannung von null bis 2.000 Volt und die Tabellen 310.67 und 310.68 für Leiter mit einer Nennspannung über 2.000 Volt verwendet werden.
Eine weitere Änderung im NEC 2002 für Kabel vom Typ MC betrifft Abschnitt 310.15(B)(2)(a) und die Anpassungsfaktoren in Tabelle 310.15(B)(2)(a) für die Strombelastbarkeitstabellen 310.16 bis 310.21. Wenn Kabel auf einer Länge von mehr als 24 Zoll gebündelt werden und die Anzahl der Leiter mehr als drei beträgt, muss die Strombelastbarkeit jedes Kabels normalerweise auf der Grundlage der Anzahl der stromführenden Leiter im Bündel herabgesetzt werden. Eine neue 310.15(B)(2)(a), Ausnahme Nr. 5 wurde hinzugefügt, um Anpassungsfaktoren für die Typen AC und für MC-Kabel ohne Gesamtaußenmantel unter den folgenden Bedingungen auszuschließen:
(a) Jedes Kabel darf nicht mehr als drei stromführende Adern haben.
(b) Die Leiter sind mindestens aus Kupfer Nr. 12 AWG.
(c) Nicht mehr als 20 stromführende Leiter sind in Bridenringen gebündelt, gestapelt oder gehalten.
Wenn jedoch Kabel gestapelt oder gebündelt werden, die länger als 24 Zoll sind, ohne dass die Abstände eingehalten werden, und die Anzahl der stromführenden Leiter 20 übersteigt, muss ein Anpassungsfaktor von 60 Prozent verwendet werden, um die Strombelastbarkeit der Leiter in den Tabellen anzupassen.
Wie man sieht, gibt es einige sehr nützliche und interessante Änderungen für Kabel vom Typ MC im NEC 2002. EC
ODE ist Staff Engineering Associate bei Underwriters Laboratories, Inc. in Research Triangle Park, N.C. Er ist erreichbar unter (919) 549-1726 oder per E-Mail unter [email protected].