Behindertenparkausweise in North Carolina

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In North Carolina können Autofahrer, die sich qualifizieren, ein Behindertenkennzeichen oder eine Windschutzscheibenplakette beantragen. Je nach der Art der Behinderung des Antragstellers können die Parkprivilegien dauerhaft oder nur vorübergehend sein. Im Folgenden finden Sie die Voraussetzungen für die Beantragung eines Behindertenparkausweises, die Grundlagen des Antragsverfahrens und die Strafen für den Missbrauch eines Behindertenparkausweises.

Qualifikationsbedingungen für einen Behindertenparkausweis

Das Gesetz von North Carolina legt fest, was als Behinderung oder Handicap für die Zwecke der Behindertenparkberechtigung gilt. Eine Person qualifiziert sich für diese Parkprivilegien, wenn er oder sie:

  • kann nicht mehr als 200 Fuß gehen, ohne sich auszuruhen
  • kann nicht mehr ohne die Hilfe einer Stütze, eines Stocks, einer Krücke, einer anderen Person, einer Prothese, eines Rollstuhls oder einer anderen Hilfsvorrichtung nicht gehen kann
  • durch eine Lungenerkrankung in einem gesetzlich festgelegten Ausmaß eingeschränkt ist
  • tragbaren Sauerstoff verwendet
  • bestimmte Herzleiden hat
  • auf Grund eines arthritischen, neurologischen oder orthopädischen Leidens in seiner Gehfähigkeit stark eingeschränkt ist, oder
  • völlig blind ist oder ein so schlechtes Sehvermögen hat, dass er keine gewöhnliche Tätigkeit ausüben kann, für die das Sehvermögen wesentlich ist.

In der Regel muss die behinderte Person eine Bescheinigung eines Arztes, eines Augenarztes, eines Optometristen, eines Arztassistenten, eines Krankenpflegers oder der Abteilung für Blindenfürsorge vorlegen, dass der Antragsteller behindert ist. Eine Feststellung des United States Department of Veterans Affairs, dass der Antragsteller behindert ist, ist ebenfalls ausreichend. Bei einem Erstantrag auf eine vorübergehende abnehmbare Plakette für die Windschutzscheibe kann die Bescheinigung von einer examinierten Krankenschwester ausgestellt werden.

Behindertenparkausweis

Ein Behindertenschild oder eine Behindertenplakette berechtigt die behinderte Person oder eine Person, die die behinderte Person transportiert, zum Parken:

  • auf speziell für Personen mit Behinderungen ausgewiesenen Plätzen und
  • für eine unbegrenzte Zeit in Zonen mit eingeschränkter Parkdauer.

Behindertenkennzeichen und -plaketten sind für dauerhaft behinderte Personen und die Eltern oder Erziehungsberechtigten eines dauerhaft behinderten Kindes erhältlich. Behindertenplaketten sind auch für Personen mit vorübergehenden Behinderungen erhältlich.

Ein Fahrer, der nicht behindert ist, aber ein Behindertenkennzeichen oder eine Behindertenplakette verwendet, um eine behinderte Person zu befördern, kann die Parkprivilegien natürlich nur nutzen, wenn er diese Person befördert.

Behindertenplaketten und -schilder von außerhalb des Staates berechtigen zu den gleichen Privilegien wie eine Plakette oder ein Schild im Staat.

Laufzeit und Erneuerung von Behindertenausweisen

Behindertenschilder müssen jährlich erneuert werden und dauerhafte Behindertenplaketten müssen alle fünf Jahre erneuert werden. Vorläufige Behindertenausweise werden für maximal sechs Monate ausgestellt.

Strafen für die unbefugte Verwendung eines Behindertenausweises

Die missbräuchliche oder unbefugte Verwendung eines Behindertenausweises kann zum Entzug des Ausweises und zur strafrechtlichen Verfolgung führen. Der Verkauf einer Plakette ist ein Vergehen der Klasse 2 und wird in der Regel mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Dollar und maximal 30 Tagen Gefängnis bestraft.

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