Deutschland Visabestimmungen und Antragsrichtlinien

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Die Bundesrepublik Deutschland ist die mächtigste europäische Wirtschaft und einer der Gründer vieler europäischer Abkommen und Organisationen wie der Europäischen Union und des Schengen-Raums. Es hat eine Fläche von 357.386 km2 und eine Bevölkerung von 82.800.000 (Stand 2018).

Es grenzt an neun andere Länder, mehr als jedes andere Land in Europa, was es zu einer noch wertvolleren Touristenattraktion macht. Deutschland beherbergt viele Burgen, Schlösser und viele Denkmäler, die Teil der deutschen und europäischen Geschichte sind. Das Brandenburger Tor, der Kölner Dom, Schloss Neuschwanstein, Bamberg und viele andere deutsche Sehenswürdigkeiten stehen auf der „Must-See-Liste“ der Touristen in Europa.

Um Deutschland zu besuchen, benötigen viele Staatsangehörige aus aller Welt ein Visum. Seit 1995, als Deutschland als EU-Mitgliedstaat auch Mitglied des Schengen-Raums wurde, können Reisende mit einem Schengen-Visum nach Deutschland einreisen.

Im Jahr 2018 hat Deutschland insgesamt 1.838.775 einheitliche Schengen-Visa aus 2.056.296 Visumanträgen ausgestellt, die bei den deutschen Konsulaten und Botschaften in aller Welt eingegangen sind. Die Ablehnungsquote lag bei 9,1 %.

Deutschland Einreisebeschränkungen als Reaktion auf das Coronavirus

Aufgrund des Coronavirus-Ausbruchs verhängte Deutschland, wie auch der Rest der EU und die Mitglieder des Schengen-Raums, am 17. März 2020 ein EU-weites Einreiseverbot für Drittstaatsangehörige. Aufgrund der verbesserten epidemiologischen Lage in der EU und im Ausland hat Deutschland das Einreiseverbot für einige Drittstaaten und mehrere Kategorien von Reisenden aufgehoben.

Deutschland hat die Reisebeschränkungen für Einwohner der folgenden Drittstaaten aufgehoben: Australien, Neuseeland, Singapur, Thailand, Uruguay.

Wenn die Möglichkeit der gegenseitigen Einreise bestätigt ist, wird die Liste auch Japan, Südkorea, China, Hongkong und Macao SARs der Volksrepublik China umfassen.

Gleichzeitig mit den Einwohnern der oben genannten Länder können die folgenden Kategorien von Reisenden aus den übrigen Ländern der Welt nach Deutschland einreisen:

  • Deutsche Staatsangehörige, Unionsbürger und Drittstaatsangehörige mit einem bestehenden Aufenthaltsrecht in Deutschland.
  • Gesundheitspersonal, Gesundheitsforscher und Altenpflegepersonal.
  • Ausländische Fachkräfte und hochqualifizierte Arbeitnehmer, deren Beschäftigung wirtschaftlich notwendig ist und deren Tätigkeit unaufschiebbar ist oder im Ausland ausgeübt werden kann.
  • Personal im Güterverkehr und sonstiges Verkehrspersonal.
  • Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft.
  • Seeleute.
  • Internationale Studierende, deren Studium nicht vollständig vom Ausland aus durchgeführt werden kann.
  • Ausländische Familienangehörige, die im Rahmen der Familienzusammenführung und von Besuchsreisen aus dringenden familiären Gründen einreisen.
  • Personen, die aus anderen humanitären Gründen internationalen Schutz oder Schutz benötigen.
  • Diplomaten, Personal internationaler Organisationen, Militärpersonal und humanitäre Helfer in Ausübung ihres Amtes.
  • Spätaussiedler.
  • Passagiere im Transitverkehr.

Für weitere aktuelle Informationen besuchen Sie bitte unseren speziellen News-Bereich.

Deutschland Einreisebestimmungen

Deutschland ist einer der Begründer der Idee des grenzenlosen Reisegebiets von Schengen. Daher muss jeder EU-Bürger, der nach Deutschland einreist, nur ein Ausweisdokument mit sich führen.

Nicht-EU-Reisende hingegen, die an einem deutschen Einreisehafen vorstellig werden, müssen Folgendes vorlegen, um nach Deutschland einreisen zu dürfen:

  • Einen Reisepass oder ein Reisedokument. Der Pass oder das Reisedokument muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden und noch mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum aus Deutschland hinaus gültig sein.
  • Ein gültiges Visum. Falls erforderlich.
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den gesamten Aufenthalt in Deutschland. Reisende nach Deutschland müssen nachweisen können, dass sie für jeden Tag, den sie in Deutschland verbringen wollen, über mindestens 45 € verfügen.
  • Ein Ticket für die Hin- und Rückreise nach Deutschland.

Diese Dokumente müssen Sie bei Ihrer Ankunft der deutschen Grenzpolizei vorlegen. Außerdem werden Ihnen einige Fragen zu Ihrer Reise nach Deutschland gestellt, z. B.:

  • Was ist der Zweck Ihres Besuchs in Deutschland?
  • Wie lange wollen Sie in Deutschland bleiben?
  • Wo werden Sie in Deutschland wohnen? usw.

Dann wird der deutsche Grenzbeamte entscheiden, ob Sie nach Deutschland einreisen dürfen oder nicht, da er für die endgültige Entscheidung über Ihre Einreise nach Deutschland zuständig ist.

Wenn Sie einreisen dürfen, vergewissern Sie sich, dass der deutsche Grenzbeamte Ihren Reisepass abstempelt. Ohne Stempel können Sie mit einer Geldstrafe belegt oder aus Deutschland ausgewiesen werden.

Wer braucht ein Visum für die Einreise nach Deutschland?

Sie benötigen ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt, um nach Deutschland und in ein anderes Mitgliedsland des Schengen-Raums einzureisen, wenn Sie:

  • Passinhaber eines Drittlandes sind, das kein Abkommen zur Visaliberalisierung mit den Schengen-Staaten geschlossen hat
  • Passinhaber eines Drittlandes sind, das ein Abkommen zur Visaliberalisierung mit den Schengen-Staaten unterzeichnet hat, aber Sie zuvor von der Einreise nach Deutschland oder in ein anderes Schengen-Land abgelehnt wurden.

Welche Art von Visum benötige ich für die Einreise nach Deutschland?

Wenn Sie planen, Deutschland für einen Kurzaufenthalt (bis zu 90 Tagen) zu besuchen, dann müssen Sie ein Schengen-Kurzzeitvisum für Deutschland beantragen, das auch als Visum des Typs C bekannt ist, und wenn Sie planen, länger als 90 Tage in Deutschland zu bleiben, müssen Sie ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt in Deutschland beantragen, das auch als Visum des Typs D bekannt ist.

Abhängig von Ihrem Einreisezweck in Deutschland können Sie eines der folgenden Kurzzeitvisa für Deutschland beantragen:

  • Germany Airport Transit Visa. Beantragen Sie dieses Visum, wenn Sie auf einem der deutschen Flughäfen landen müssen, um einen Flug zu Ihrem Nicht-Schengen-Ziel zu nehmen.
  • Deutschland Transitvisum. Beantragen Sie dieses Visum, wenn Sie in einem der deutschen Häfen an Bord eines Schiffes gehen müssen, das Sie zu Ihrem Zielort außerhalb des Schengen-Raums bringen wird.
  • Deutschland Touristenvisum. Beantragen Sie dieses Visum, wenn Sie Deutschland für Urlaub, Besichtigungen, Erkundungen oder ähnliches besuchen möchten.
  • Visum für den Besuch von Familie oder Freunden in Deutschland. Beantragen Sie dieses Visum, wenn Sie Verwandte oder Freunde, die in Deutschland leben, besuchen möchten.
  • Deutschland Geschäftsvisum. Beantragen Sie dieses Visum, wenn Sie nach Deutschland einreisen müssen, um an geschäftlichen Aktivitäten teilzunehmen.
  • Visum für offiziellen Besuch in Deutschland. Beantragen Sie dieses Visum, wenn Sie für einen offiziellen Besuch nach Deutschland einreisen müssen.
  • Deutschland Medizinisches Visum. Beantragen Sie dieses Visum, wenn Sie in Deutschland medizinisch versorgt werden müssen.
  • Deutschland Visum für Kultur-, Sport- und Filmcrews. Beantragen Sie dieses Visum, wenn Sie an einer Aktivität im Zusammenhang mit Kultur, Sport, Religion oder als Teil eines Filmteams teilnehmen müssen.
  • Deutschland Messe & Ausstellungen Visum. Beantragen Sie dieses Visum, wenn Sie planen, an einer Messe oder Ausstellung teilzunehmen, die in Deutschland stattfindet.
  • Deutschland Ausbildungs-/Praktikumsvisum. Beantragen Sie dieses Visum, wenn Sie an einer Ausbildung teilnehmen oder ein Praktikum in Deutschland absolvieren möchten.

Welche Dokumente sind für die Beantragung eines deutschen Visums erforderlich?

Die folgende Liste von Dokumenten wird für jeden Antrag auf ein kurzfristiges deutsches Schengen-Visum benötigt:

  • Ein Visumantragsformular. Füllen Sie das Formular mit korrekten Angaben aus, die mit den Angaben in den übrigen Unterlagen übereinstimmen. Hier erfahren Sie, wie Sie das deutsche Visumformular fehlerfrei ausfüllen können!
  • Erklärung. Das ist ein Formular, das von den deutschen Behörden in Ihrem Wohnsitzland ausgestellt wird und das Sie unterschreiben müssen. Mit diesem Papier bestätigen Sie, dass Sie alle erforderlichen Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht haben.
  • Zwei Passfotos. Diese Fotos müssen identisch sein und innerhalb der letzten drei Monate aufgenommen worden sein.
  • Ihr Reisepass/Reisedokument:
    • Mindestens 3 Monate über das geplante Ausreisedatum aus Deutschland hinaus gültig.
    • Nicht älter als 10 Jahre.
    • Und es sollte mindestens zwei leere Seiten enthalten.
  • Kopien Ihrer früheren Visa (falls Sie welche haben).
  • Reiseplan für Hin- und Rückflug. Eine Kopie der Hin- und Rückflugbuchung mit Passagierdaten und Daten, die belegen, dass der Aufenthalt in Schengen 90 Tage nicht überschreitet.
  • Unterkunftsnachweis. Ein Dokument, mit dem Sie gegenüber der deutschen Botschaft/dem deutschen Konsulat nachweisen, wo Sie während Ihrer Reise in Deutschland übernachten werden, z.B. eine Hotelbuchung. Hotels in Deutschland finden und buchen!
  • Deutschland Reisekrankenversicherung. Vor Ihrer Anmeldung sollten Sie eine Reisekrankenversicherung für das gesamte Bundesgebiet und alle anderen Schengen-Staaten abschließen. Ihre Versicherung muss medizinische Notfälle mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 € abdecken.

Reisekrankenversicherungen für Ausländer, die Deutschland besuchen und die Anforderungen für ein Deutschland-Visum erfüllen, können online bei Europ Assistance, AXA Assistance oder DR-WALTER abgeschlossen werden. Reiseversicherungspolicen, die von all diesen Unternehmen ausgestellt werden, werden von deutschen Behörden weltweit akzeptiert.

  • Nachweis finanzieller Mittel für Ihre Reise in Deutschland. Nach Angaben der Europäischen Kommission muss ein ausländischer Antragsteller, der ein deutsches Visum beantragt, der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat nachweisen können, dass er für die Dauer des Aufenthalts in Deutschland über 45 €/Tag verfügt.
  • Ein Begleitschreiben. Erläutern Sie in diesem Schreiben den Grund, warum Sie einen Besuch in Deutschland beantragen, wie lange Sie bleiben möchten und andere Einzelheiten zu Ihrer Reise.
  • Nachweis des Personenstands. Dies kann eine Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder, Sterbeurkunde des Ehepartners usw. sein.

Zusätzliche deutsche Visabestimmungen basierend auf Ihrem Beschäftigungsstatus

Die zusätzlichen Visabestimmungen für Deutschland, abhängig von Ihrem Arbeitsstatus, sind unten aufgeführt:

Wenn Sie beschäftigt sind:

  • Arbeitsvertrag
  • aktueller Kontoauszug der letzten 6 Monate
  • Urlaubserlaubnis des Arbeitgebers
  • Einkommenssteuererklärung (ITR)

Wenn Sie selbständig sind:

  • Kopie des Gewerbescheins
  • Firmenkontoauszug der letzten 6 Monate
  • Einkommensteuererklärung (ITR)

Wenn Student:

  • Einschreibebescheinigung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Schule oder Universität
  • Bescheinigungen

Wenn Rentner:

  • Rentenbescheinigung der letzten 6 Monate

Wenn zutreffend:

  • Nachweis über regelmäßige Einkünfte aus Vermögen, für die letzten 6 Monate

Zusätzliche Deutschland-Visumanforderungen für Minderjährige

Die zusätzlichen Deutschland-Visumanforderungen für Kinder, die ein Visum für einen Kurzaufenthalt beantragen, sind wie folgt:

  • Geburtsurkunde des nach Deutschland reisenden Minderjährigen.
  • Das von beiden Elternteilen unterzeichnete Antragsformular für Deutschland.
  • Familiengerichtlicher Beschluss. In Fällen, in denen nur ein Elternteil das volle Sorgerecht für das Kind hat.
  • Beglaubigte Kopien des Personalausweises / Reisepasses beider Elternteile.
  • Eine notariell beglaubigte elterliche Erlaubnis für die Reise nach Deutschland, die von beiden Elternteilen / Vormündern unterschrieben ist, wenn der Minderjährige allein reist.

*Hinweis: Bei der Beantragung bei der deutschen Botschaft/dem deutschen Konsulat sollten die Vormünder oder Eltern ihre minderjährigen Kinder begleiten.

Erforderliche Dokumente für ein deutsches Schengen-Visum für die Ehefrau/den Ehemann eines deutschen Staatsbürgers

Wenn Sie ein deutsches Visum als Ehepartner eines deutschen Staatsangehörigen/Bürgers beantragen, müssen Sie die folgenden zusätzlichen Dokumente vorlegen:

  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit Ihres Ehepartners (Personalausweis oder konsularischer Ausweis oder Bescheinigung der deutschen Staatsangehörigkeit oder Einbürgerungsbeschluss).
  • Deutsche Heiratsurkunde.
  • Deutsches Familienbuch.

Deutsches Schengen-Visum für Mitglieder offizieller Delegationen

Wenn Sie als Mitglied einer offiziellen Delegation ein deutsches Visum beantragen, müssen Sie die folgenden zusätzlichen Dokumente vorlegen:

  • Die Kopie der offiziellen Einladung.
  • Nachweise über den Zweck der Reise (Verhandlungen, Treffen, Veranstaltungen von zwischenstaatlichen Organisationen, Konsultationen).

Wie beantragt man ein deutsches Kurzzeitvisum?

Um das Antragsverfahren für ein Visum für einen Kurzaufenthalt in Deutschland abzuschließen, müssen Sie die folgenden Schritte befolgen:

  1. Finden Sie heraus, welche Art von Visum für Deutschland Sie benötigen.
  2. Prüfen Sie, wo Sie einen Antrag stellen müssen.
  3. Füllen Sie das Antragsformular für ein Visum für einen Kurzaufenthalt in Deutschland aus.
  4. Sammeln Sie die gesetzlichen Anforderungen für ein Visum für Deutschland. Vergessen Sie nicht:
    1. Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung ab (Sie können sie online bei Europ Assistance, AXA Assistance oder DR-WALTER abschließen).
    2. Buchen Sie einen Flug.
    3. Bestimmen Sie Ihre Unterkunft.
  5. Terminieren Sie ein Visum-Interview.
  6. Nehmen Sie an dem Interview in der zuständigen deutschen Botschaft/Konsulat/VAC teil.
  7. Warten Sie auf eine Antwort auf Ihren Antrag.

Wo beantrage ich ein deutsches Kurzzeitvisum?

Stellen Sie Ihren Antrag auf ein deutsches Visum für einen Besuch in Deutschland bei der zuständigen deutschen Vertretungsbehörde in Ihrem Wohnsitzland. Diese Vertretungsbehörde kann wie folgt aussehen:

  • Die deutsche Botschaft
  • Ein deutsches Konsulat
  • Ein Visumantragszentrum, an das Deutschland die Visumbeantragung ausgelagert hat
  • Die Botschaft / das Konsulat eines anderen Schengen-Landes, an das Deutschland die Visumbeantragung ausgelagert hat

Wer kann ein Schengen-Visum bei der deutschen Botschaft / dem deutschen Konsulat / dem VAC beantragen?

Wenn Sie planen, nur die Bundesrepublik Deutschland und kein anderes Schengen-Land während dieser Reise zu besuchen, reichen Sie Ihren Schengen-Visumantrag bei der deutschen Botschaft / Konsulat / VAC ein.

Andererseits haben die Schengen-Staaten Regeln aufgestellt, wo Sie Ihren Antrag stellen müssen, wenn Sie planen, mehr als ein Land zu besuchen. Wenn Deutschland nicht Ihr einziges Reiseziel im Schengen-Raum ist, stellen Sie Ihren Antrag bei der deutschen Botschaft / dem Konsulat / der VAC nur dann, wenn:

  • Sie mehr Tage in Deutschland als in den anderen Ländern verbringen werden.
  • Sie werden in jedem Land gleich viele Tage verbringen, aber über Deutschland in den Schengen-Raum einreisen.

Bitte beachten Sie, dass Sie ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt in Deutschland nicht von einem Land aus beantragen können, für das Sie derzeit ein Visum besitzen. Sie müssen Staatsbürger dieses Landes sein oder dort eine Aufenthaltsgenehmigung haben, um Ihren Antrag auf ein Visum für Deutschland stellen zu können.

Wie lange dauert es, ein Visum für Deutschland zu erhalten?

Die Bearbeitungszeit für Ihr Visum für einen Kurzaufenthalt in Deutschland kann bis zu 15 Tage dauern. Wenn Sie Ihren Visumantrag in der Hochsaison stellen, wenn die deutschen Botschaften zu viele Anträge erhalten, können Sie bis zu 30 Tage auf die Bearbeitung Ihres Visums warten, in Ausnahmefällen sogar bis zu 60 Tage.

Deshalb sollten Sie Ihren Antrag auf ein Deutschland-Visum so schnell wie möglich einreichen, um Verzögerungen bei der Erteilung Ihres deutschen Kurzzeitvisums zu vermeiden. Sie können den Antrag frühestens drei Monate und spätestens 15 Tage vor Ihrer Reise stellen.

Wie viel kostet es, ein deutsches Visum zu beantragen?

Die Gebühren für ein deutsches Schengen-Visum sind wie folgt:

  • 80€ für Erwachsene, die ein Visum für einen Kurzaufenthalt beantragen
  • 75€ für Erwachsene, die ein Visum für einen Langzeitaufenthalt beantragen
  • 40€ für Kinder unter 12 Jahren
  • Frei für Kinder unter 6 Jahren

Außerdem gibt es einige Kategorien von Antragstellern, die von der Gebühr befreit sind, und andere, die einen geringeren Betrag zahlen müssen.

Überprüfen Sie die Liste der deutschen Schengen-Visumgebühren, um zu sehen, ob Sie zu einer dieser Kategorien gehören!

Wie lange kann man sich ohne Visum in Deutschland aufhalten?

Alle Staatsangehörigen der EU-/EWR-Mitgliedsländer können innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bis zu 90 Tage nach Deutschland einreisen und bleiben. Wenn sie länger bleiben wollen, müssen sie sich bei den zuständigen deutschen Behörden anmelden.

Passinhaber aus Deutschland, die von der Visumspflicht befreit sind, dürfen sich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten in Deutschland und den anderen Schengen-Staaten aufhalten. Wenn sie sich länger aufhalten wollen, müssen sie, wiederum abhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, einige weitere Schritte unternehmen:

  • Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, der Republik Südkorea und der Vereinigten Staaten von Amerika müssen innerhalb von drei Monaten nach ihrer Ankunft in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis bei den zuständigen deutschen Behörden beantragen.
  • Staatsangehörige der übrigen von der Visumspflicht befreiten Länder müssen für längere Aufenthalte von ihrem Wohnsitzland aus ein nationales Visum für Deutschland beantragen.

Staatsangehörige von Ländern, die noch kein Abkommen über die Visumfreiheit mit Deutschland und den anderen Schengen-Mitgliedsländern unterzeichnet haben, müssen hingegen ein Visum beantragen, bevor sie nach Deutschland oder in ein anderes Schengen-Mitgliedsland einreisen.

Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie die 90/180-Schengen-Visum-Regel verstehen. Verstoßen Sie nicht gegen diese Regel, auch nicht für einen Tag, da Sie mit Konsequenzen rechnen müssen, wenn Sie sich zu lange im Schengen-Raum aufhalten.

Kann ich mein Schengen-Visum in Deutschland verlängern?

Ja, Sie können Ihr deutsches Schengen-Visum verlängern, aber nur in Ausnahmefällen, wenn neue Tatsachen und besondere Gründe nach der Einreise in Deutschland auftreten, wie z. B.

Bitte lesen Sie den Abschnitt Verlängerung eines Schengen-Visums in Deutschland, um zu verstehen, in welchen Fällen und unter welchen Bedingungen Sie Ihr deutsches Schengen-Visum verlängern können.

Kann mein deutsches Schengen-Visum widerrufen werden?

Ja, Ihr deutsches Visum kann widerrufen werden, wenn die zuständigen deutschen Behörden zu dem Schluss kommen, dass die Voraussetzungen für die Erteilung des Visums nicht mehr erfüllt sind.

Wenn die Entscheidung über den Widerruf Ihres Visums getroffen wird, während Sie sich noch im deutschen Hoheitsgebiet oder in einem anderen Schengen-Mitgliedstaat befinden, wird Ihnen eine Frist zur Ausreise gesetzt. Verlassen Sie das Schengen-Gebiet nicht innerhalb dieser Frist, gelten Sie als illegal aufhältig.

Bitte beachten Sie, dass die Nichterfüllung der Einreisevoraussetzungen durch den Visuminhaber ebenfalls zu einer Entscheidung über die Annullierung oder den Widerruf des Visums führen kann, allerdings nicht automatisch.

Langfristige Aufenthalte in Deutschland

Wenn Sie länger als 3 Monate in Deutschland bleiben wollen, müssen Sie ein „Langzeitvisum“ beantragen, das auch als „D-Visum“ bekannt ist:

  • Visum zum Studium in Deutschland. Beantragen Sie dieses Visum, wenn Sie einen Kurs besuchen oder an einer deutschen Universität studieren möchten.
  • Visum zur Familienzusammenführung in Deutschland. Ein Visum für Familienangehörige von in Deutschland lebenden Personen, die zu ihnen nach Deutschland kommen möchten.
  • Deutschland Arbeitsvisum. Dieses Visum wird für Personen ausgestellt, die ein Arbeitsangebot in Deutschland haben.
  • Deutschland Arbeitsuchendes Visum. Beantragen Sie dieses Visum, wenn Sie Deutschland zum Zweck der Arbeitssuche besuchen möchten.
  • Deutschland Visum für Gastwissenschaftler & Forscher. Wissenschaftler oder Forscher, die von einer deutschen Institution eingeladen wurden, um eine Studie oder Forschung durchzuführen, müssen dieses Visum beantragen.

Weitere Informationen über Deutschland-Visa für Langzeitaufenthalte finden Sie auf der Deutschland-Visum-Website.

Krankenversicherung für Langzeitaufenthalte in Deutschland

Personen, die für die Einreise in den Schengen-Raum ein Visum benötigen, müssen eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abschließen, wenn sie sich in Deutschland aufhalten wollen. Für Studierende, Gastarbeiter und Zuwanderer gelten sehr unterschiedliche Krankenversicherungsregelungen. Krankenversicherung in Deutschland (von der Krankenkassen-Zentrale) erklärt verschiedene Szenarien für Einreisende.

Spaßige Fakten über Deutschland: Die Hauptstadt Berlin ist 9-mal größer als Paris und hat mehr Brücken als Venedig.

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Letzte Aktualisierung am 22. Dezember, 2020

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