Richter verwirft Urheberrechtsklage wegen Josh Groban Song ‚You Raise Me Up‘

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Richter scheinen immer skeptischer gegenüber Musik-Urheberrechtsklagen zu werden.

In der jüngsten Entscheidung hat ein Bundesrichter eine Klage abgewiesen, in der behauptet wurde, der Josh Groban-Song „You Raise Me Up“ aus dem Jahr 2003 basiere auf einem isländischen Lied aus dem Jahr 1977 namens „Soknudur“.

Der Kläger, der isländische Singer-Songwriter Johann Helgason, hatte Judith Finell als Musikexpertin angeheuert, die der Familie von Marvin Gaye geholfen hatte, den „Blurred Lines“-Urheberrechtsfall gegen Pharrell Williams und Robin Thicke zu gewinnen.

Der US-Bezirksrichter Andre Birotte befand jedoch in einem Urteil vom Freitag, dass Finells Ergebnisse im Fall „Soknudur“ unzuverlässig seien.

„Die Finell-Berichte beschreiben keine verlässlichen Prinzipien und Methoden, wenden diese Prinzipien und Methoden nicht auf die Fakten an und wenden den extrinsischen Test nicht richtig an, was die Berichte unzuverlässig, nicht hilfreich und unzulässig macht“, urteilte Birotte.

Finell, die am Montag in ihrem Büro erreicht wurde, lehnte eine Stellungnahme ab.

Das Urteil scheint Teil eines Trends von Fällen im letzten Monat zu sein, in denen Gerichte sich gegen Behauptungen von musikalischer Ähnlichkeit wehren. Am 9. März entschied das Berufungsgericht des 9. Bezirks zugunsten von Led Zeppelin und hob einen Präzedenzfall auf, der es Klägern erleichterte, zu klagen.

Zehn Tage später hob ein Bundesrichter ein Geschworenenurteil in Höhe von 2,8 Millionen Dollar auf, das Katy Perrys Hit „Dark Horse“ betraf.

Im jüngsten Fall reichte Helgasons Verlag im Dezember 2018 Klage ein und behauptete, Grobans Hit basiere auf Helgasons Komposition aus dem Jahr 1977. Der Klage zufolge war „Soknudur“ in Island erfolgreich und wird dort häufig bei Beerdigungen und Trauerfeiern gespielt.

„You Raise Me Up“ wurde von Rolf Løvland, einem norwegischen Komponisten, geschrieben und 2001 erstmals von seiner Band veröffentlicht. Groban coverte das Lied 2003 und machte es zu einem internationalen Hit.

Helgason behauptete, dass Løvland während seiner zahlreichen Besuche in Island in den 1990er Jahren Zugang zu „Soknudur“ gehabt hätte, da es damals als Boarding-Musik bei Icelandair verwendet wurde. Helgason behauptete auch, dass die Melodie von „You Raise Me Up“ direkt von „Soknudur“ übernommen wurde.

Warner Bros. Records und UMG Recordings, neben anderen Beklagten, argumentierten, dass die beiden Lieder auch eine auffällige Ähnlichkeit mit dem traditionellen irischen Volkslied „Danny Boy“ aufweisen, das neben anderen früheren Liedern gemeinfrei ist.

In seinem Urteil stellte Birotte fest, dass die beiden Lieder nicht eindeutig ähnlich sind, sobald Ähnlichkeiten mit „Danny Boy“ ausgeschlossen werden. Er stellte auch fest, dass Finell die Frage des „Standes der Technik“ in ihren Gutachten nicht eindeutig geklärt hat, und zerpflückte ihre Methodik in einigen Details.

„Finell betrachtet Noten als ähnlich, selbst wenn sie an verschiedenen Stellen in den Melodien der Lieder erscheinen“, schrieb der Richter. „Finell bietet keine Rechtfertigung für diese Technik, Noten trotz unterschiedlicher metrischer Platzierungen in der Melodie als ähnlich zu betrachten. Zweitens meint Finell, dass „identische Tonhöhen, die in beiden Liedern hintereinander vorkommen“, Ähnlichkeiten sind, räumt dann aber ein, dass zwischen einigen dieser Noten Zwischentonhöhen liegen. Auch hier scheint es keine Rechtfertigung dafür zu geben, Noten als aufeinanderfolgend zu betrachten, wenn tatsächlich ein Zwischenton zwischen ihnen liegt.“

Finell wurde auch für ihr Gutachten im Fall „Blurred Lines“ kritisiert, in dem sie die Geschworenen davon überzeugte, dass der Song eine „Konstellation von Ähnlichkeiten“ mit Gayes Song „Got to Give It Up“ aufweist. Der Familie Gaye wurden in diesem Fall 5,3 Millionen Dollar zugesprochen.

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