Syndikat

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Ein Zusammenschluss von Einzelpersonen, der zum Zweck der Durchführung eines bestimmten Geschäfts gebildet wird; ein GEMEINSAMES UNTERNEHMEN.

Ein Syndikat ist ein allgemeiner Begriff, der jede Gruppe beschreibt, die gebildet wird, um eine Art von Geschäft zu betreiben. Ein Syndikat kann zum Beispiel von einer Gruppe von Investmentbankern gebildet werden, die Neuemissionen von Wertpapieren oder Blöcke von ausstehenden Emissionen zeichnen und vertreiben. Syndikate können als Kapital- oder Personengesellschaften organisiert sein.

Zeitungs- oder Pressesyndikate entstanden nach dem Bürgerkrieg. Ein Pressesyndikat verkauft die Exklusivrechte an Unterhaltungsartikeln wie Klatsch- und Ratgeberspalten, Comicstrips und Buchserien an eine abonnierte Zeitung in jedem Gebiet. Diese „syndizierten“ Beiträge, die überall in den Vereinigten Staaten gleichzeitig erscheinen, können den Machern der Beiträge und dem Syndikat, das sie verkauft, große Summen einbringen. Ähnlich verhält es sich mit Fernsehsendungen, die syndiziert werden: In jedem Fernsehmarkt darf ein Sender eine beliebte Spielshow ausstrahlen oder eine populäre Serie neu ausstrahlen. Eine syndizierte Sendung kann je nach dem Sendeplan des lokalen Senders zu unterschiedlichen Zeiten ausgestrahlt werden. Im Gegensatz dazu wird ein Programm im Netzfernsehen landesweit zu einer bestimmten Zeit ausgestrahlt.

Der Begriff Syndikat wird auch mit ORGANISIERTEM KRIMINAL in Verbindung gebracht. In den 1930er Jahren wurde der Begriff Verbrechersyndikat häufig verwendet, um einen losen Zusammenschluss von Gaunern zu beschreiben, die das organisierte Verbrechen in den Vereinigten Staaten kontrollierten. So wurde beispielsweise die berüchtigte „Murder, Inc.“ in den 1930er Jahren als Teil eines nationalen Verbrechersyndikats gegründet, um bestimmte Opfer gegen Bezahlung zu bedrohen, anzugreifen oder zu ermorden. Ein Mitglied des Verbrechersyndikats konnte überall in den Vereinigten Staaten einen Vertrag mit der Murder Inc. abschließen, um einen „Auftragskiller“ mit der Tötung einer Person zu beauftragen.

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