Vorladungen zum Parken

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2. Verwaltungsanhörung

Wenn Sie mit den Ergebnissen der ersten Überprüfung nicht zufrieden sind, können Sie den Strafzettel weiter anfechten, indem Sie eine Verwaltungsanhörung beantragen. Anders als bei der ersten Überprüfung müssen Sie nach dem Gesetz alle Bußgelder, die für den Strafzettel fällig sind, im Voraus bezahlen, bevor Sie eine administrative Anhörung beantragen können. Sie können eine Befreiung von der Anhörungsgebühr beantragen, wenn Sie die Kriterien für ein geringes Einkommen (das 1,5-fache des aktuellen Bundesrichtwerts für Armut) erfüllen. Wenn Ihr Antrag auf Erlass der Anhörungsgebühr genehmigt wird, wird Ihnen eine Anhörung gewährt, ohne dass Sie die Parkgebühr bezahlen müssen. Wenn Sie für schuldig befunden werden, müssen Sie den Strafzettel innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erhalt des Bescheids bezahlen, um weitere Strafen zu vermeiden. Wird Ihr Antrag auf Zahlungserlass abgelehnt, muss die Parkgebühr bezahlt werden, damit die Anhörung stattfinden kann. Wird die Strafe nicht innerhalb von 5 Werktagen nach der Ablehnung bezahlt, haben Sie keinen Anspruch mehr auf eine Verwaltungsanhörung. Verwaltungsanhörungen müssen innerhalb von 21 Tagen nach dem Datum der Entscheidung über Ihren Antrag auf Erstüberprüfung beantragt werden. Wenn Sie die Verwaltungsanhörung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist beantragen, verlieren Sie die Möglichkeit, den Strafzettel weiter anzufechten.

Um eine Verwaltungsanhörung zu beantragen, füllen Sie bitte das Antragsformular für eine Verwaltungsanhörung aus, das sich am Ende des Formulars für die Ergebnisse der ersten Überprüfung befindet, und senden Sie es zusammen mit der entsprechenden Zahlung an die Abteilung für Strafzettel. Bitte kreuzen Sie unbedingt das entsprechende Kästchen an, um anzugeben, dass Sie eine Anhörung beantragen. Sie können auch ein Anhörungsantragsformular von unserer Website herunterladen. Sie erhalten eine schriftliche Benachrichtigung über das Datum und die Uhrzeit Ihrer Anhörung. Verwaltungsanhörungen werden zweimal im Monat und nur montags und donnerstags zwischen 8:00 und 16:00 Uhr durchgeführt.

Download Anhörungsgebührenerlass Download Anhörungsantrag

Wenn Sie nicht persönlich an einer Verwaltungsanhörung teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, eine schriftliche Erklärung abzugeben oder zu beantragen, dass der Anhörungsbeauftragte eine Entscheidung auf der Grundlage der Erklärung trifft, die Sie in Ihrem Antrag auf Erstprüfung abgegeben haben. Sie können das Formular „Schriftliche Erklärung“ auch verwenden, um zusätzliche Informationen hinzuzufügen, die nicht in Ihrem ursprünglichen Antrag auf Erstüberprüfung enthalten sind.

Wenn der Anhörungsbeauftragte eine Entscheidung zu Ihren Gunsten trifft, erstattet die Abteilung für Vorladungen zum Parken Ihre Zahlung innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach der Entlassungsmitteilung zurück.

Was geschieht bei einer Verwaltungsanhörung

Die Abteilung für Vorladungen zum Parken wird dem Anhörungsbeauftragten alle relevanten Informationen zu Ihrem Fall zur Verfügung stellen. Die zur Verfügung gestellten Informationen können die folgenden Elemente enthalten:

  • Kopie des Strafzettels, der Ihnen ausgestellt wurde.
  • Alle Korrespondenz, die die Parking Citation Section in den Akten hat und die Sie eingereicht haben.
  • Untersuchungsergebnisse, die im Zusammenhang mit Ihrem Strafzettel durchgeführt wurden.
  • Computernotizen über Telefonanrufe, die im Zusammenhang mit Ihrem Strafzettel bei der Abteilung für Strafzettel getätigt wurden.
  • Korrespondenz und Mitteilungen, die Ihnen von der Abteilung für Strafzettel zugeschickt wurden.

Der Anhörungsbeauftragte wird alle Informationen überprüfen und sich Ihre Erklärung anhören, warum Sie der Meinung sind, dass der Strafzettel aufgehoben werden sollte. Der Anhörungsbeauftragte beendet die Anhörung, sobald er/sie genügend Informationen hat, um eine Entscheidung zu treffen. Das Ergebnis der Anhörung wird Ihnen innerhalb von 15 Tagen nach dem Anhörungstermin per Post zugestellt. Der Anhörungsbeauftragte wird eine der folgenden Entscheidungen treffen:

  • Das Parkticket wird aufrechterhalten und/oder die Verspätungsgebühren sind gerechtfertigt.
  • Das Parkticket wird abgewiesen.

Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Verwaltungsanhörung am vorgesehenen Termin wahrzunehmen, können Sie Ihre Anhörung verschieben. Verwaltungsanhörungen können nur einmal verschoben werden. Wenn Sie am Tag der verschobenen Anhörung nicht anwesend sind, verlieren Sie die Möglichkeit, Ihren Strafzettel anzufechten. Um eine Anhörung zu verschieben, rufen Sie bitte (800) 989-2058 an.

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