Was geschieht mit der Verantwortung für meine Kinder, wenn ich mich scheiden lasse?

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Nach einer Scheidung behalten beide Partner die elterliche Verantwortung für die Kinder. Dies gilt auch, wenn ein Paar seine eingetragene Partnerschaft beendet, sofern der Mann das Kind anerkannt hat. Beide Partner bleiben für die Erziehung und Pflege der Kinder verantwortlich.

Elterliche Verantwortung nach der Scheidung

Wenn Ihr Kind während Ihrer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft geboren wurde, behalten Sie in der Regel die gemeinsame elterliche Verantwortung nach der Scheidung. Wenn Sie nicht wollen, dass die gemeinsame elterliche Sorge fortbesteht, können Sie beim Gericht beantragen, dass die elterliche Sorge nur einem Elternteil übertragen wird. Das Gericht entscheidet, welcher Elternteil die Verantwortung erhält.

Wenn Sie mehr als ein Kind haben, entscheidet das Gericht über die Verantwortung für jedes Kind einzeln. Ein Kind, das 12 Jahre oder älter ist, kann beim Gericht beantragen, dass die Verantwortung einem Elternteil übertragen wird. Dieser Elternteil ist für den Unterhalt des Kindes verantwortlich, bis es 21 Jahre alt ist.

Die Meinung des Kindes bei Entscheidungen über die elterliche Verantwortung

Das Gericht muss Kinder ab 12 Jahren um ihre Meinung bitten, wenn es eine Entscheidung über die elterliche Verantwortung trifft. Jüngere Kinder brauchen nicht um ihre Meinung gebeten zu werden. Kinder ab 12 Jahren, deren Eltern die Scheidung beantragen, werden automatisch darüber informiert, wann sie vor Gericht erscheinen müssen. Das Kind kann selbst entscheiden, ob es an der Anhörung teilnehmen möchte. Das Kind hat das Recht, gehört zu werden. Das bedeutet, dass es dem Gericht sagen kann, was es über bestimmte Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Trennung denkt.

Wenn ein Kind unter 12 Jahren angehört werden möchte, lädt das Gericht es zur Anhörung ein.

Gleiche Elternschaft, gemeinsame Elternschaft, elterliche Verantwortung und Anerkennung

Wenn von elterlicher Verantwortung und Umgang die Rede ist, werden die folgenden Begriffe manchmal verwechselt. Sie bedeuten alle etwas anderes.

Ko-Elternschaft (co-ouderschap)

Wenn Sie und Ihr Ex-Partner gemeinsam Eltern werden, bedeutet das, dass Sie sich die Pflege und Erziehung des Kindes/der Kinder teilen. Ihr Kind lebt abwechselnd bei Ihnen und bei Ihrem Ex-Partner. Eine gemeinsame Elternschaft ist nur möglich, wenn beide Elternteile dazu bereit sind. Das Gesetz schreibt keine gemeinsame Elternschaft vor, und die gemeinsame Elternschaft hat keinen Einfluss auf die elterliche Verantwortung oder den Kindesunterhalt. Wenn Sie sich für eine gemeinsame Elternschaft entscheiden, treffen Sie und Ihr Partner Vereinbarungen darüber, wann das Kind bei jedem von Ihnen ist und wer für was zahlt. Sie können diese Vereinbarungen in einer notariellen Urkunde festhalten oder in eine Scheidungsvereinbarung aufnehmen.

Gleiche Elternschaft (gelijkwaardig ouderschap)

Gleiche Elternschaft bedeutet, dass die Eltern die gleichen Rechte und Pflichten in Bezug auf die Pflege und Erziehung ihrer Kinder haben. Das bedeutet nicht, dass das Kind die Hälfte der Zeit bei jedem Elternteil lebt.

Verantwortung (gezag)

Verantwortung für Ihr Kind bedeutet, dass Sie der gesetzliche Vertreter des Kindes sind und die Kontrolle über sein Geld und sein Vermögen haben.

Anerkennung (erkenning)

Die Anerkennung schafft ein rechtliches Band zwischen Eltern und Kind. Wenn Sie ein Kind außerhalb einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft anerkennen, erhalten Sie jedoch nicht automatisch die elterliche Verantwortung oder werden zum gesetzlichen Vertreter des Kindes. In diesem Fall müssen Sie die elterliche Verantwortung beantragen.

Elterliches Umgangsrecht nach Scheidung oder Auflösung

Nach einer Scheidung, Trennung oder Beendigung einer eingetragenen Partnerschaft behalten die ehemaligen Partner ihr elterliches Umgangsrecht für die Kinder. Wenn Sie die gemeinsame elterliche Verantwortung haben, müssen Sie und Ihr Ex-Partner sich über die Betreuung und das Umgangsrecht einigen.

Auch wenn einer von Ihnen die elterliche Verantwortung nicht (oder nicht mehr) hat, hat dieser Elternteil weiterhin das elterliche Umgangsrecht und das Recht, über die Kinder informiert zu werden. In solchen Fällen entscheiden die Eltern gemeinsam über eine Umgangsregelung. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Standardregelungen. Sie beide entscheiden, wann, wie oft und wie lange der Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, die Kinder sieht. Die von Ihnen getroffenen Vereinbarungen werden dann in den Elternschaftsplan aufgenommen.

Ex-Partner hält sich nicht an die Betreuungs- oder Umgangsregelung

Wenn sich Ihr Ex-Partner nicht an die Betreuungs- oder Umgangsregelung hält, können Sie versuchen, das Problem gemeinsam zu lösen oder einen Mediator hinzuziehen. Als letzten Ausweg können Sie das Gericht einschalten. Sie müssen einen Anwalt (advocaat) beauftragen, der dann in Ihrem Namen ein einstweiliges Verfügungsverfahren (kort geding) einleitet. Das Gericht kann beispielsweise anordnen, dass Ihr Ex-Partner für jeden Tag, an dem er sich nicht an die Vereinbarungen hält, ein Bußgeld zahlen muss.

Versagung des elterlichen Umgangsrechts

In Ausnahmefällen kann es für das Kind besser sein, wenn einem Elternteil der Umgang entweder vorübergehend oder dauerhaft verweigert wird. Dies kann zum Beispiel erforderlich sein, wenn der Elternteil das Kind körperlich oder sexuell missbraucht. Wenn nur ein Elternteil die elterliche Verantwortung trägt, kann das Gericht dem anderen Elternteil den Umgang mit dem Kind verweigern. Der Elternteil, der die elterliche Verantwortung trägt, kann dies beim Gericht beantragen. Sind beide Elternteile sorgeberechtigt, kann das Gericht den Kontakt zwischen dem Kind und einem der Elternteile vorübergehend unterbinden.

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