Zeit, Ort und Art und Weise

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Der erste Verfassungszusatz verlangt, dass die Regierung bestimmte Standpunkte nicht diskriminiert. Der Oberste Gerichtshof hat jedoch den Gedanken bestätigt, dass die Redefreiheit durch Vorschriften über „Zeit, Ort und Art“ geregelt werden kann. Die Belastung durch solche Vorschriften ist immer noch recht hoch, da die Regierung nachweisen muss, dass ihre Redebeschränkungen (1) inhaltsneutral sind (d. h., dass die Regierung keine inhaltsspezifischen Standpunkte verbietet), (2) eng auf ein staatliches Interesse zugeschnitten sind (d. h., sie dürfen nicht zu weit gefasst sein, um mehr als das zu regeln, was zur Erreichung eines staatlichen Interesses, wie z. B. der öffentlichen Sicherheit, erforderlich ist) und (3) ausreichend alternative Möglichkeiten zur Meinungsäußerung bieten. An der UofL beispielsweise spiegeln die Vorschriften über Zeit, Ort und Art und Weise den Wert der Förderung vielfältiger Ideen, des gemeinschaftlichen Engagements auf dem Campus und der akademischen Freiheit wider, während gleichzeitig Interessen wie die Sicherheit auf dem Campus gewahrt werden.

Studenten oder Studentenorganisationen haben das Recht auf freie Meinungsäußerung in dem gesetzlich zulässigen Umfang. Die Universität behält sich das Recht vor, in bestimmten Situationen angemessene Einschränkungen in Bezug auf Zeit, Ort und Art und Weise vorzunehmen, wie sie im Kodex der Rechte und Pflichten der Studenten dargelegt sind.

Als öffentliche Einrichtung gewährt die Universität von Louisville im Einklang mit den Grundsätzen des Ersten Verfassungszusatzes Einzelpersonen und Gruppen, die nicht zur Campus-Gemeinschaft gehören, Zugang zu ihren Außenanlagen, wenn sie sich innerhalb der abgegrenzten Grenzen der Universität von Louisville zu Wort melden wollen. Die Universität hat bestimmte öffentliche Bereiche auf dem Campus festgelegt, in denen öffentliche Reden und die Verteilung von Literatur erlaubt sind.

Die Nutzung der Einrichtungen der Universität durch eine Einzelperson bedeutet nicht, dass diese Person die Institution oder ihre Ideale und Grundsätze vertritt. Es steht den Mitgliedern der Universität frei, sich zu entfernen und keiner Person zuzuhören, die auf dem Campus spricht.

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