Indem sie eine nationale Legislative mit zwei Kammern vorsahen, erfüllten die Verfasser der Verfassung – bewusst oder zufällig – mehrere Funktionen. Beispiele für Einkammer- und Zweikammerparlamente gab es viele. Einige der antiken Republiken, in die die Verfasser der Verfassung oft zurückkehrten, um Erfahrungen zu sammeln, verfügten über eine Legislative mit zwei Kammern, und das Parlament Großbritanniens stützte sich auf zwei soziale Ordnungen, nämlich die Erbaristokratie, die im House of Lords vertreten war, und die Grundbesitzer, die im House of Commons saßen. Nach der Revolution wurden einige Bundesstaaten zu Einkammerparlamenten umgewandelt, und der Kontinentalkongress, dessen Macht begrenzt war, bestand aus einem Haus.
Von Anfang an wurde im Konvent, im Virginia-Plan, ein Kongress mit zwei Kammern gefordert. Der Große Kompromiss, eine der entscheidenden Entscheidungen, die zum erfolgreichen Abschluss des Konvents führten, löste den Streit um die nationale Legislative, indem er ein nach der Bevölkerungszahl aufgeteiltes Repräsentantenhaus und einen Senat vorsah, in dem die Staaten gleichmäßig vertreten waren. Die erste Funktion, die damit erfüllt wurde, war die des Föderalismus.32 Von ebenso großer Bedeutung war jedoch der Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Verfasser der Verfassung wussten und fürchteten, dass die gesetzgebende Gewalt in einer vom Wahlrecht des Volkes abhängigen Gesellschaft vorherrschend war, und es war wichtig, eine Vorkehrung gegen den Triumph flüchtiger Mehrheiten zu treffen. Die in der Verfassung enthaltene Vorschrift, dass Gesetzesvorlagen vor ihrer Verabschiedung in zwei Kammern beraten werden müssen, deren Mitglieder unterschiedlichen Wählergruppen verpflichtet sind, entsprach dieser Erfahrung.33
Die Ereignisse seit 1787 haben natürlich sowohl die Gewaltenteilung als auch die föderalistischen Grundlagen des Zweikammersystems verändert, insbesondere die Verabschiedung des siebzehnten Verfassungszusatzes, der zu einer Volkswahl der Senatoren führte, so dass die Unterschiede zwischen den beiden Kammern heute weniger ausgeprägt sind.