Destillierter Alkohol, auch wenn er aus glutenhaltigem Getreide wie Weizen, Roggen oder Gerste hergestellt wird, gilt als glutenfrei. Das liegt daran, dass bei der Destillation eines Alkohols die Proteine aus den Ausgangsstoffen, die die Stärke oder den Zucker liefern, entfernt werden. Kein Eiweiß geht in das Endprodukt (den Alkohol) über. Beispiele für rein destillierte Spirituosen sind Wodka, Gin, Whisky, Brandy, Rum und Tequila. Im Falle des Holundersirups haben die Hersteller den Getreidealkohol als aus Mais stammend gekennzeichnet – dieser ist natürlich auch glutenfrei.
Ganz anders verhält es sich bei vergorenem Alkohol. Ob ein vergorener Alkohol als glutenfrei gilt, hängt vom Ausgangsmaterial ab. Einige vergorene Alkohole sind glutenfrei (z. B. Wein, echter Apfelwein und als glutenfrei gekennzeichnetes Bier, das ohne Gerstenmalz hergestellt wird), andere sind nicht glutenfrei (z. B. Bier und andere Malzgetränke, malzhaltiger aromatisierter Apfelwein, malzhaltige aromatisierte Limonade und malzhaltige aromatisierte Weinkühler).