Jeremy Taylor: Heiliges Leben

author
9 minutes, 50 seconds Read

Regeln für christliches Fasten.

1. Das Fasten nach dem Gebet soll sich an den Verhältnissen der Gebetszeiten messen lassen, d.h. es soll ein völliges Fasten von allen Dingen sein, während der Feierlichkeit, es sei denn, dass eine offenkundige Notwendigkeit dazwischenkommt. So aßen die Juden am Sabbat nichts, bis sie ihre großen Ämter verrichtet hatten, d.h. um die sechste Stunde, und der hl. Petrus führte als Argument an, dass die Apostel an Pfingsten nicht betrunken waren, weil es erst die dritte Stunde des Tages war; an einem solchen Tag war es nicht erlaubt, bis zur sechsten Stunde zu essen oder zu trinken; und die Juden waren über die Jünger beleidigt, weil sie am Sabbat frühmorgens die Ähren pflückten, weil es vor der Zeit war, in der sie es nach ihren Gewohnheiten für erlaubt hielten, ihr Fasten zu brechen. In Nachahmung dieses Brauchs und in Verfolgung des Grundes desselben hat die christliche Kirche das Fasten vor dem heiligen Abendmahl religiös beobachtet; und die frommeren Menschen (obwohl ohne jegliche Verpflichtung) weigerten sich, zu essen oder zu trinken, bis sie ihre Morgenandacht beendet hatten: und noch weiter, an Tagen der öffentlichen Demütigung, die ganz in Andacht und zur Abwendung von Gottes Gerichten (wenn sie drohten) verbracht werden sollen, ist das Fasten zusammen mit dem Gebet befohlen: befohlen (sage ich) von der Kirche zu diesem Zweck – damit der Geist klarer und engelhafter sei, wenn er in gewissem Maße von den Lasten des Fleisches befreit ist.

2. Das Fasten, wenn es zum Gebet gehört, muß eine völlige Enthaltsamkeit von allem Fleisch sein, oder aber eine Verminderung der Menge; denn die Hilfe, die das Fasten dem Gebet leistet, kann nicht dadurch geschehen, daß man Fleisch in Fisch oder Milchmahlzeiten in trockene Speise verwandelt, sondern dadurch, daß man während der Zeit des feierlichen und außerordentlichen Gebets viel in wenig oder wenig in gar nichts verwandelt.

3. Da das Fasten ein Mittel zum Gebet ist, muss es mit anderen Hilfsmitteln von gleicher Tugend und Wirksamkeit begleitet werden; solche, die für die Zeit alle weltlichen Sorgen und weltlichen Geschäfte beseitigen; und deshalb schließt unser gesegneter Heiland diese Teile in dieselbe Warnung ein: „Seht euch vor, dass eure Herzen nicht überladen werden mit Saufen und Trunkenheit und den Sorgen dieser Welt, und jener Tag euch unversehens überfällt. Dazu kommen die Almosen; denn auf den Flügeln des Fastens und der Almosen steigt das heilige Gebet unfehlbar zum Himmel auf.218218Jejunium sine eleemosyna, lampas sine oleo.-St. Aug.

4. Wenn das Fasten der Pflicht oder der Buße dienen soll, dann ist es am besten gewählt, wenn es kurz, scharf und leidvoll ist, d.h. entweder eine völlige Enthaltsamkeit von aller Nahrung, wie wir sie bestimmen oder bestimmt werden, während einer Zeit, die für die Feierlichkeit und die Teilnahme an der Arbeit getrennt ist: oder, wenn wir unsere Strenge über die feierlichen Tage hinaus ausdehnen und unseren Zorn gegen unsere Sünde aufrechterhalten, wie wir unseren Kummer aufrechterhalten sollen, d.h. immer in Bereitschaft, und oft aufgefordert zu werden; dann, einen angenehmen Bissen zu verweigern, sich des Brotes unserer Begierden zu enthalten, und nur gesunde und weniger angenehme Nahrung zu nehmen, unseren Appetit durch die Verweigerung einer rechtmäßigen Befriedigung zu ärgern, da er in seiner Lüsternheit und seinem Luxus nach einer ungesetzlichen betete.

5. Das Fasten, das zur Buße bestimmt ist, muss immer mit der äußersten Sorgfalt verbunden sein, dass wir von der Sünde fasten; denn es gibt keine größere Torheit oder Unschicklichkeit in der Welt, als das zu begehen, wofür ich mich jetzt selbst verurteile und verdamme. Dies ist das beste Fasten; und das andere kann dazu dienen, das Interesse an diesem zu fördern, indem es die Abneigung dagegen vergrößert und die Argumente dagegen vermehrt.

6. Wer um der Buße willen fastet, muss sich während dieser Feierlichkeit aller leiblichen Genüsse und der Sinnlichkeit aller seiner Sinne und Begierden enthalten; denn ein Mensch darf nicht, wenn er in seinem Fasten trauert, in seinem Sport fröhlich sein; beim Essen weinen und den ganzen Tag danach lachen; in seiner Küche Schweigen und in seiner Kammer Musik haben; den Magen richten und die anderen Sinne erfreuen. Ich leugne nicht, dass ein Mensch in einem einzigen Fall eine bestimmte Sünde mit einem Propalat bestrafen kann, er kann sich entscheiden, nur zu fasten; wenn er in Sanftheit und in seiner Berührung gesündigt hat, kann er sich entscheiden, hart zu liegen oder hart zu arbeiten und scharfe Züchtigungen zu gebrauchen; aber wenn diese Züchtigung auch angemessen und besonders ist, so darf doch, weil das Leid den ganzen Menschen betrifft, kein Sinn sich freuen oder mit irgendeinem Studium oder Zweck sanft geschmeichelt und unterhalten werden. Diese Regel soll sich auf die feierlichen Tage beziehen, die für die öffentliche oder private Buße bestimmt sind; daneben können wir im ganzen Verlauf unseres Lebens, sogar inmitten unserer festlichsten und freieren Freuden, einige einzelne Fälle und Handlungen der Selbstverurteilung oder Bestrafung einstreuen, wie z.B. einen angenehmen Bissen oder einen köstlichen Schluck mit einer stillschweigenden Erinnerung an die Sünde zu verweigern, die jetzt zurückkehrt, um meinem Geist zu missfallen. Und wenn diese Handlungen auch einzeln sind, so liegt doch keine Unanständigkeit darin; denn ein Mensch kann von seiner gewöhnlichen Freiheit ablassen und die Freiheit mit großer Klugheit halten, so dass er es ohne Eigenart bei sich selbst oder ohne Unannehmlichkeiten für andere tut; aber er kann nicht von seinem feierlichen Kummer ablassen: das mag Vorsicht sein; aber das wäre Weichheit, Verweichlichung und Unanständigkeit.

7. Wenn das Fasten ein Akt der Kasteiung ist, d.h. eine körperliche Begierde unterdrücken soll, wie den Geist der Unzucht oder die Vorliebe für starke und ungeduldige Begierden, dann darf es nicht ein plötzliches, scharfes und gewaltsames Fasten sein, sondern ein Zustand des Fastens, eine Fastenkur, ein tägliches Verringern unseres Anteils an Speise und Trank und ein Auswählen einer solchen Schonkost,219219Digiuna assai chi mal mangia. die den Begierden des Leibes am wenigsten Vorschub leisten kann. Wer drei Tage ohne Essen fastet, wird andere Teile mehr schwächen als die Diener der Unzucht; und wenn die Mahlzeiten wie gewöhnlich zurückkehren, werden sie auch so bald wie möglich serviert werden. In der Zwischenzeit werden sie durch die zufällige Hitze, die mit solch heftigem Fasten einhergeht, versorgt und aktiv gemacht; denn dies ist eine Art von Luftteufel, der Fürst, der in der Luft herrscht, ist der Teufel der Unzucht; und er wird mit der Windigkeit eines heftigen Fastens ebenso verlockend sein wie mit dem Fleisch einer gewöhnlichen Mahlzeit.220220Chi digiuna, et altro ben non fa. Aber ein täglicher Entzug der Nahrung wird eine weniger geschäftige Gewohnheit des Körpers einführen; und das wird sich als das wirksamere Heilmittel erweisen.

8. Das Fasten allein wird diesen Teufel nicht heilen, obwohl es viel dazu beiträgt; aber es darf deshalb nicht vernachlässigt werden, sondern muss durch alle geeigneten Mittel gegen diesen unreinen Geist unterstützt werden; und was es allein nicht zu tun vermag, kann es in Verbindung mit anderen Mitteln und Gottes Segen auf ihnen bewirken.

9. Alles Fasten, zu welchem Zweck es auch unternommen wird, muß ohne Meinung von der Notwendigkeit der Sache selbst, ohne Tadel der anderen, mit aller Demut, zum rechten Zweck geschehen; und ebenso, wie ein Mensch Arznei nimmt, worauf niemand Grund hat, stolz zu sein, und niemand sie für notwendig hält, sondern weil er in Krankheit oder in Gefahr und Veranlagung dazu ist.

10. Alle Fasten, die von der rechtmäßigen Obrigkeit verordnet sind, sollen zu denselben Zwecken, zu denen sie vorgeschrieben sind, eingehalten und mit Handlungen gleicher Art begleitet werden, wie es bei den privaten Fasten der Fall ist; denn es gibt keinen anderen Unterschied, als dass unsere Vorgesetzten in der Öffentlichkeit für uns wählen, was wir im Privaten für uns selbst tun.

11. Von rechtmäßiger Obrigkeit verordnete Fasten sollen nicht vernachlässigt werden; denn sie allein können das bewirken, wozu sie verordnet wurden. Es mag sein, dass ein Tag der Demütigung nicht den Segen erlangt oder allein die Begierde tötet; dennoch darf es nicht verachtet werden, wenn es etwas dazu beitragen kann. Und das Fasten ist ein Akt der Selbstverleugnung; und wenn es auch nicht die Gewohnheit erzeugt, so ist es doch ein guter Akt.

12. Wenn der Hauptzweck, zu dem ein Fasten öffentlich vorgeschrieben ist, bei einer bestimmten Person durch ein anderes Mittel erreicht wird – wie wenn der Geist der Unzucht durch den Ritus der Ehe oder durch eine Gabe der Keuschheit geheilt wird -, so ist diese Person, die so gelindert wird, doch nicht allein dadurch von den Fasten der Kirche befreit, wenn diese Fasten klugerweise einem anderen Zweck der Religion dienen können, wie dem des Gebetes oder der Reue oder der Abtötung einer anderen Begierde; Denn wenn es zu irgendeinem Zweck des Geistes dient, ist es vom Aberglauben befreit, und dann müssen wir einen anderen Grund haben, der uns von der Verpflichtung entbindet, oder das allein genügt nicht.

13. Wenn das öffentlich gebotene Fasten wegen irgendeines Unwohlseins des Betreffenden nicht zum Ziel des Gebots führen kann, so ist doch die Vermeidung eines Vergehens und die Befolgung der öffentlichen Ordnung Grund genug, den Gehorsam als notwendig zu erachten. Denn wer auf andere Weise ungehorsam ist, wie wenn der Grund des Gesetzes in Bezug auf seine Person wegfällt, bleibt dennoch verpflichtet, wenn er nicht anders handeln kann, ohne Anstoß zu erregen; aber das ist eine Verpflichtung der Nächstenliebe, nicht der Gerechtigkeit.

14. Alles Fasten soll mit Besonnenheit und Barmherzigkeit angewandt werden; denn es gibt keinen Zweck, zu dem das Fasten dient, der nicht auch durch andere Mittel erreicht werden kann; und deshalb darf es auf keinen Fall zu einem Mittel der Skrupel gemacht werden oder ein Feind unserer Gesundheit werden oder Personen auferlegt werden, die krank oder alt sind oder denen es in irgendeiner Weise unbarmherzig ist, wie z.B. ermüdeten Reisenden, oder denen es in seiner ganzen Art nutzlos ist, wie z.B. schwangeren Frauen, armen Leuten und kleinen Kindern. Aber für diese Fälle hat die Kirche Vorsorge getroffen und Vorsicht in ihre Gesetze eingefügt; und sie sollen nach der Gewohnheit und dem Urteil der Klugen mit großem Spielraum und ohne Schicklichkeit und Neugier in die Praxis umgesetzt werden, wobei wir in erster Linie darauf achten, dass wir unsere Tugend bewahren; und in zweiter Linie, dass wir unsere Gesundheit bewahren, damit wir die Mühen der Tugend besser ausüben können, damit wir uns nicht durch zu viel Strenge in einen Zustand bringen, in dem es notwendig ist, Weichheit, Leichtigkeit und äußerste Zärtlichkeit nachsichtig zu sein.221221S. Basilius. Monast. Constit. cap. 5. Cassian. Col 21. cap. 22. Ne per causam necessitatis eo impingamus, ut voluptatibus scrviamus.

15. Laßt die Unmäßigkeit nicht der Prolog oder der Epilog eures Fastens sein, damit das Fasten nicht so weit von der Sünde entfernt ist, daß es eine Gelegenheit ist, sie zu vermehren; und wenn das Fasten beendet ist, hütet euch deshalb, daß keine darauffolgende Handlung der Völlerei oder des übermäßigen Trinkens die Religion des vergangenen Tages aufhebt; sondern eßt maßvoll, nach dem Verhältnis der anderen Mahlzeiten, damit die Völlerei nicht eines der Tore zur Enthaltsamkeit verschließt.222222Αμυνομενοι τμν ηνεραν.-Naz.

218Jejunium sine eleemosyna, lampas sine oleo.-St. Aug.
219Digiuna assai chi mal mangia.
220Chi digiuna, et altro ben non fa.
221S. Basil. Monast. Constit. cap. 5. Cassian. Col 21. cap. 22. Ne per causam necessitatis eo impingamus, ut voluptatibus scrviamus.
222Αμυνομενοι τμν ηνεραν.-Naz.

Similar Posts

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.