Vagabundiergesetze

author
5 minutes, 48 seconds Read

Geschichtlich hat die Gesellschaft Vagabundiergesetze eingesetzt, um unerwünschte oder unmoralische Personen zu bestrafen, die aufgrund ihres Potenzials für kriminelle Handlungen als gefährlich angesehen wurden. Diese Gesetze unterschieden sich erheblich von den traditionellen Strafgesetzen, da sie die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Status oder Zustand unter Strafe stellten. In den Vereinigten Staaten gehörten zu den Personen, die als „Landstreicher“ bestraft wurden, Schurken, Vagabunden, gewohnheitsmäßige Faulenzer und andere, die als unmoralisch galten.

Die ersten Landstreichergesetze, die ihren Ursprung in England hatten, verpflichteten die Arbeiter, an bestimmten Orten zu leben, und verboten die Unterstützung von arbeitsfähigen Bettlern, die sich weigerten zu arbeiten. Jahrhunderts sahen vor, dass Bettler und Müßiggänger nach Bestrafung zu verbannen waren.

Die Vagrancy-Gesetze in den Vereinigten Staaten entstanden in der Kolonialzeit und lehnten sich eng an das englische Modell an. Im neunzehnten Jahrhundert erkannte der Oberste Gerichtshof in der Rechtssache Bürgermeister von New York gegen Miln (1837) implizit sowohl die Ziele als auch die Notwendigkeit solcher Gesetze an, indem er in einem obiter dictum feststellte: „Wir halten es für ebenso kompetent und notwendig, dass ein Staat Vorsichtsmaßnahmen gegen die moralische Pestilenz der Bettler, Vagabunden und möglichen Sträflinge ergreift, wie er sich gegen die physische Pestilenz schützen muss….“ In jüngerer Zeit wies der Gerichtshof in der Rechtssache Edwards gegen Kalifornien (1941) diese Auffassung ausdrücklich zurück und stellte fest: „Was auch immer die damals vorherrschende Auffassung gewesen sein mag, wir glauben nicht, dass heute ernsthaft behauptet wird, dass eine Person, die ohne Arbeit und ohne Mittel ist, eine „moralische Pest“ darstellt. Armut und Unmoral sind nicht gleichbedeutend.“

Edwards war jedoch eine knappe Entscheidung, die unter Berufung auf die Handelsklausel ein kalifornisches Gesetz aufhob, das es zu einem Vergehen machte, einen mittellosen, nicht ansässigen Ausländer in den Staat zu bringen. Ungeachtet der Edwards-Entscheidung blieben die Landstreichergesetze bis zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in der Rechtssache Papachristou gegen die Stadt Jacksonville (1972) weit gefasst und sahen verschiedene Arten von Statusdelikten als verfassungswidrig an.

In der Rechtssache Papachristou entschied der Gerichtshof auf der Grundlage der Vagheitstheorie, dass ein Landstreichergesetz von vornherein verfassungswidrig war. Die Verordnung, ein typisches Beispiel für ein traditionelles Landstreichergesetz, unterwarf die folgenden Personen einer strafrechtlichen Sanktion, weil die Stadt sie als „Landstreicher“ betrachtete:

Vagabunden und Vagabunden … ausschweifende Personen, die betteln gehen, gemeine Spieler, Personen, die sich des Gauklertums oder ungesetzlicher Spiele oder Schauspiele bedienen, gemeine Trunkenbolde, gemeine Nachtwandler, Diebe, Diebe oder Taschendiebe, Händler mit gestohlenem Eigentum, unzüchtige, mutwillige und lüsterne Personen, Betreiber von Spielhöllen, gemeine Raufbolde und Raufbolde, Personen, die von Ort zu Ort wandern oder schlendern, ohne irgendeinen rechtmäßigen Zweck oder Gegenstand, gewohnheitsmäßige Faulenzer, unordentliche Personen, Personen, die alle rechtmäßigen Geschäfte vernachlässigen und ihre Zeit gewohnheitsmäßig damit verbringen, Häuser mit schlechtem Ruf, Spielhöllen oder Orte, an denen alkoholische Getränke verkauft oder ausgeschenkt werden, aufzusuchen, Personen, die arbeitsfähig sind, aber gewohnheitsmäßig von den Einkünften ihrer Ehefrauen oder minderjährigen Kinder leben.

Zwei grundlegende verfassungsrechtliche Mängel ergeben sich aus der Unbestimmtheit, die den traditionellen Landstreichereigesetzen innewohnt. Erstens gibt die Definition des Begriffs „Landstreicher“ keinen angemessenen Hinweis darauf, welches kriminelle Verhalten verboten ist. Wie in Connally v. General Construction Co. (1926) festgestellt, dass ein Strafgesetz, das „eine Handlung entweder verbietet oder vorschreibt, die so vage formuliert ist, dass Menschen mit gesundem Menschenverstand ihre Bedeutung zwangsläufig erraten müssen und sich über ihre Anwendung uneins sind“, nach der Rechtsstaatlichkeitsklausel gemäß der Vagheitstheorie für ungültig erklärt werden muss. Diese Doktrin wurde erstmals in der Rechtssache Lanzetta gegen New Jersey (1939) auf ein Gesetz über Landstreicherei angewandt, in der ein „Gangster“-Gesetz aus New Jersey wegen Vagheit für verfassungswidrig erklärt wurde, das jede „Person bestraft, die keiner rechtmäßigen Beschäftigung nachgeht und als Mitglied einer aus zwei oder mehr Personen bestehenden Bande bekannt ist, die verurteilt wurde“. Papachristou wandte diese Doktrin auf traditionelle Landstreichergesetze an, bei denen die allgemeinen und allumfassenden Definitionen viele Arten von unschuldigem Verhalten umfassen können.

Der zweite Aspekt der Doktrin der Unbestimmtheit, der sogar noch wichtiger ist als das Erfordernis einer angemessenen Bekanntmachung, besteht darin, dass ein Strafgesetz minimale Richtlinien für die Strafverfolgung festlegen muss. Fehlen solche Leitlinien, kann ein Strafgesetz von Polizeibeamten, Staatsanwälten und Geschworenen auf der Grundlage ihrer eigenen persönlichen Vorlieben in erheblichem Maße missbraucht werden. Ungenaue Definitionen, wie sie in den traditionellen Landstreicherstatuten enthalten sind, geben den Strafverfolgungsbeamten einen praktisch ungezügelten Ermessensspielraum, um Verhaftungen aufgrund eines bloßen Verdachts und nicht aufgrund eines wahrscheinlichen Grundes vorzunehmen und solche Verhaftungen als Instrument der Strafverfolgung zu nutzen, um Informationen zu sammeln und Personen zu nicht verwandten Straftaten zu befragen. Wie in der abweichenden Meinung von Richter Hugo L. Black in der Rechtssache Edelman gegen Kalifornien (1953) angedeutet, können sie außerdem leicht gegen Personen eingesetzt werden, die unpopuläre Ansichten äußern, sowie gegen Arme und Minderheiten.

Traditionelle Landstreicherstatuten können auch andere verfassungsrechtliche Mängel aufweisen. So wurde beispielsweise im Fall Robinson gegen Kalifornien (1962) eine Bestimmung eines kalifornischen Landstreichergesetzes aufgehoben, die es zu einem Verbrechen machte, „drogenabhängig“ zu sein, mit der Begründung, dass das Gesetz gegen die Klausel über grausame und ungewöhnliche Bestrafung des Achten Verfassungszusatzes verstoße. In der Rechtssache Powell gegen Texas (1968) hingegen bestätigte der Gerichtshof ein staatliches Gesetz, das Trunkenheit in der Öffentlichkeit verbot, auch wenn die beschuldigte Person an chronischem Alkoholismus litt. Der Gerichtshof stellte in Powell fest, dass sich ein solches Verbot von der Verurteilung einer Person als Süchtiger, chronischer Alkoholiker, Geisteskranker oder Aussätziger unterscheidet. Anstatt den bloßen Status zu bestrafen, konzentriert sich das Verbot auf die spezifische Handlung, bei einer bestimmten Gelegenheit betrunken in der Öffentlichkeit zu erscheinen – ein Verhalten, an dessen Unterbindung der Staat ein Interesse hat.

In dem Maße, in dem Landstreicherei-Gesetze dazu verwendet wurden, unerwünschte Personen aus einem Staat auszuschließen oder sie anderweitig geografisch einzugrenzen, erkennt Edwards an, dass sie den zwischenstaatlichen Handel unangemessen belasten können. Darüber hinaus können solche Beschränkungen auch das Recht auf Reisen verfassungswidrig beeinträchtigen. Und Bestimmungen in Landstreichergesetzen, die den Umgang mit bekannten Dieben und anderen unerwünschten Personen verbieten, sind nicht nur vage, sondern können auch das Recht des Einzelnen auf Umgang mit ihnen verletzen.

In Anbetracht der Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs im Bereich der Landstreichergesetze halten die meisten veralteten Bestimmungen solcher Gesetze – die sich auf die Kontrolle unerwünschter Personen konzentrieren, indem sie verschiedene Arten von Status oder Zustand verbieten – einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht mehr stand.

James R. Asperger
(1986)

(siehe auch: Kolender v. Lawson.)

Bibliographie

Amsterdam, Anthony G. 1967 Federal Constitutional Restrictions on the Punishment of Crimes of Status, Crimes of General Obnoxiousness, Crimes of Displeasing Police Officers, and the Like. Criminal Law Bulletin 3:205-241.

Foote, Caleb 1956 Vagrancy-Type Law and Its Administration. University of Pennsylvania Law Review 104:603-650.

Lacey, Forrest W. 1953 Vagrancy and Other Crimes of Personal Condition. Harvard Law Review 66:1203-1226.

Similar Posts

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.