Tabelle der von US-Beamten genehmigten Verhörtechniken

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Recent HRW Work on the Torture and Abuse of U.S. Detaines

Table of InterrogationTechniques Recommended/Approved by U.S. Officials

(Key to Table at Bottom. Beschreibung der Memoranden siehe Chronologie)

Technik Kategorie Vorgeschlagen von Phifer 11.10.02 Rechtlich durch Beaver 11.10.02 Gestattet durch Dunlavey 11.10.02 Gestattet durch Hill 25.10.02 Gestattet durch Haynes 27.11.02; Genehmigt von Rumsfeld 12/02/02 Status nach Rumsfelds 1/15/03 Anordnung Vorgeschlagen von der Arbeitsgruppe 4/4/03 Genehmigt von Rumsfeld 4/16/03
Direkt,direkte Fragen Ja Ja
Häftling anschreien I Ja Ja Ja Ja Genehmigt für diskretionären Einsatz OK Ja Ja
Täuschung:Mehrere Vernehmungsbeamte I Ja Ja Ja Ja Genehmigt für diskretionären Einsatz OK Ja Ja
Täuschung:Der Vernehmungsbeamte kommt aus einem Land, das für seine harte Behandlung von Gefangenen bekannt ist; Falsche Flagge I Ja Ja Ja Ja Genehmigt für diskretionären Einsatz OK Ja Ja
Anreiz oder Wegfall des Anreizes Ja Ja, aber (10)
Die Liebe zu einer bestimmten Gruppe Ja Ja
Die Liebe zu einer Hass auf eine bestimmte Gruppe Ja Ja
Signifikant/oder mäßig erhöhter Angstpegel des Häftlings Ja Ja
Verringerung des Angstpegels des Häftlings Ja Ja
Stärkung des Egos des Häftlings Ja Ja
Beleidigung des Egos des Häftlings, nicht über die Grenzen hinaus, die für einen Kriegsgefangenen gelten würden Ja Ja, aber (10)
Invokation von Gefühlen der Sinnlosigkeit beim Gefangenen Ja Ja
Überzeugung des Gefangenen Vernehmungsbeamter weiß alles Ja Ja
Überzeugender Gefangener, dass Vernehmungsbeamter Häftling mit einer anderen Person verwechselt hat Ja Ja
Die ständige Wiederholung derselben Fragen an den Häftling während gleichen Verhörzeitraums Ja Ja
Der Vernehmungsbeamte des Gefangenen hat eine verdammte/ungenaue Akte, die korrigiert werden muss Ja Ja
Guter Cop,böser Cop Ja Ja, aber (10)
Schnellfeuerbefragungw/ keine Zeit für Antwort Ja Ja
Anstarren des Gefangenen, um Unbehagen zu fördern Ja Ja
Neue Vernehmungsumgebung: Szenenwechsel oben/unten II Ja, aber (2) Ja, aber (8) Ja Ja Genehmigt für diskretionären Einsatz Erfordert spezifische vorherige Genehmigung durch Rumsfeld Ja Ja
Diätmanipulation (z.g. warmes Essen zu kalten MREs) II Ja, aber (2) Ja, aber (8) Ja Ja Genehmigt für diskretionären Einsatz Erfordert spezifische vorherige Genehmigung durch Rumsfeld Ja Ja
Verwendung von Stresspositionen (z.g. längeres Stehen) II Ja, aber (2) Ja, aber (5)und (8) Ja Ja Genehmigt für den Ermessensgebrauch Erfordert eine spezielle vorherige Genehmigung durch Rumsfeld Ja und (13) Nein
Verwendung gefälschter Dokumente oder Berichte in Verhören II Ja, aber (2) Ja, aber (8) Ja Ja Genehmigt für den Ermessensgebrauch Erfordert spezifische vorherige Genehmigung durch Rumsfeld
Isolierung von Gefangenen für bis zu 30 Tage II Ja,aber (3) Ja, aber (5)und (8) Ja Ja Genehmigt für diskretionären Einsatz Erfordert spezifische vorherige Genehmigung durch Rumsfeld Ja, aber (13) Ja, aber (10)
Neues Vernehmungsumfeld: Besser oder schlechter II Ja, aber (2) Ja, aber (5)und (8) Ja Ja Genehmigt für diskretionäre Verwendung Erfordert besondere vorherige Genehmigung durch Rumsfeld Ja Ja
Sensorische Deprivation (Licht- und Hörreize) II Ja, aber (2) Ja, aber (5)und (8) Ja Ja Genehmigt für den Ermessensgebrauch Erfordert besondere vorherige Genehmigung durch Rumsfeld Ja Nein
Kopfbedeckung (während Transport und Vernehmung) II Ja, aber (2) Ja, aber (5)und (8) Ja Ja Genehmigt für diskretionären Einsatz Erfordert spezifische vorherige Genehmigung durch Rumsfeld Ja Nein
Langwierige Verhöre (z.g. 20 Stunden) II Ja, aber (2) Ja, aber (5)und (8) Ja Ja Genehmigt für diskretionären Einsatz Erfordert spezifische vorherige Genehmigung durch Rumsfeld Ja, aber (13) Nein
Entfernung von Komfortgegenständen (einschließlich religiöser Gegenstände) II Ja, aber(2) Ja, aber (8) Ja Ja Genehmigt zur Verwendung nach eigenem Ermessen Erfordert besondere vorherige Genehmigung durch Rumsfeld
Entfernung der Kleidung von Inhaftierten II Ja, aber (2) Ja, aber (7)und (8) Ja Ja Genehmigt für den Ermessensgebrauch Erfordert besondere vorherige Genehmigung durch Rumsfeld Ja, aber (13) Nein
Zwangsbehandlung, einschließlich Rasieren von Bärten usw. II Ja, aber (2) Ja, aber (7)und (8) Ja Ja Genehmigt für den Ermessensgebrauch Erfordert spezifische vorherige Genehmigung durch Rumsfeld Ja, aber (13) Nein
Die Verwendung von Phobien der Gefangenen (z.g. Angst vor Hunden), um Stress auszulösen II Ja, aber (2) Ja, aber (8) Ja Ja Genehmigt für den Ermessenseinsatz Erfordert spezifische vorherige Genehmigung durch Rumsfeld Ja, aber (13) Nein
Gesichtsklatscher Bauchklatscher (begrenzt auf 2 Klatscher pro Anwendung und 2 Anwendungen pro Verhör) Ja, aber (13) Nein
Körperliches Training (Zwangsgymnastik) Ja, aber (13) Nein
Schlafanpassung (Anpassung der Schlafzyklen, d.e. Abend bis Morgen; kein Schlafentzug) Ja Ja
Schlafentzug (höchstens vier Tage) Ja, aber (13) Nein
Die Drohung, den Häftling in ein Land zu überstellen, von dem er Tod oder Folter zu befürchten hat Ja Nein
Umgebungsmanipulation (Häftling einer Temperaturanpassung oder unangenehmen Gerüchen aussetzen) Ja Ja, aber (11)
Exposition gegenüber kaltem Wetter oder Wasser (mit angemessener medizinischer Überwachung) III Ja, aber (4) Ja, aber (5)und (8) Ja Nicht sicher, da (8) Gesetzlich verfügbar sein kann, aber nicht für den Ermessensgebrauch zugelassen Keine Änderung
Bedrohung des unmittelbaren Todes des Häftlings oder seiner Familienangehörigen III Ja, aber (4) Ja, aber (5), (8) und (12) Ja Unsicher, weil und (8) Möglicherweise legal verfügbar, aber nicht für den Ermessensgebrauch zugelassen Keine Änderung
Verwendung von Feuchttüchern und Tropfwasser zur Herbeiführung der Fehlwahrnehmung des Erstickens III Ja, aber (4) Ja, aber (6)und (8) Ja Unsicher,weil (8) Möglicherweise legal verfügbar, aber nicht für den Ermessensgebrauch zugelassen Keine Änderung
Verwendung vonmild, nicht verletzenden Körperkontakts wie Greifen, Stoßen in die Brust und leichtes Schubsen III Ja, aber(4) Ja, aber (5), (8), und (9) Ja Ungewiss,weil (8) Zur diskretionären Verwendung zugelassen Erfordert spezifische vorherige Genehmigung durch Rumsfeld Ja Ja

Schlüssel zur Tabelle

– Kein Hinweis auf diese spezifische Technik.
(2)Die Anwendung bedarf der Genehmigung des OIC, Abteilung Vernehmung.
(3)Der Antrag auf Anwendung der Technik muss über den OIC, Abteilung Vernehmung, an den Direktor der Gemeinsamen Vernehmungsgruppe gestellt werden. Verlängerungen über die ersten dreißig Tage hinaus müssen vom Kommandierenden General genehmigt werden.
(4) Die Technik darf nur angewandt werden, wenn der Direktor der JIG einen entsprechenden Antrag stellt, der vom kommandierenden General nach entsprechender rechtlicher Prüfung und Information des Kommandanten des USSOUTHCOM genehmigt wird. Die Technik ist nur für einen sehr geringen Prozentsatz der unkooperativsten Gefangenen (weniger als 3 Prozent) erforderlich und sollte von Personen durchgeführt werden, die speziell in der sicheren Anwendung geschult sind.
(5) Die Anwendung wird als rechtmäßig angesehen, sofern die Technik zur Förderung wichtiger staatlicher Interessen wie der Sammlung von Informationen eingesetzt wird, keine schweren Schmerzen zugefügt werden und nicht die Absicht besteht, einen längeren körperlichen Schaden zu verursachen.
(6) Rechtmäßig unter dem Vorbehalt, dass die Technik nicht in der Absicht angewandt wird, lang anhaltende psychische Schäden zu verursachen, und dass es keine medizinischen Beweise dafür gibt; stellt fest, dass bei dieser Methode Vorsicht geboten ist, da ausländische Gerichte bereits auf die möglichen Schäden hingewiesen haben, die diese Methode verursachen kann.
(7) Wird als rechtmäßig erachtet, solange die Methode nicht zur Bestrafung oder zur Verursachung von Schaden angewandt wird, sondern zum legitimen Zweck der Regierung, Informationen zu erhalten oder Gesundheitsstandards aufrechtzuerhalten.
(8) Wird als rechtmäßig erachtet, jedoch mit der Empfehlung, dass alle Techniken der Kategorien II und III vor ihrer Anwendung einer weiteren rechtlichen Prüfung unterzogen werden.
(9) Wird als rechtmäßig erachtet, jedoch mit dem Hinweis, dass die Methode einen Angriff auf das Militärrecht darstellt.
(10) Genehmigt, jedoch mit dem Hinweis, dass Nationen, die der Ansicht sind, dass Gefangene dem Kriegsgefangenenschutz unterliegen, die Anwendung dieser Technik als unvereinbar mit den Anforderungen der Genfer Konvention ansehen könnten, und fordert die Berücksichtigung solcher Ansichten vor der Anwendung der Technik.
(11) Genehmigt, jedoch mit dem Hinweis, dass aufgrund von Gerichtsverfahren in anderen Ländern andere Nationen die Anwendung dieser Technik unter bestimmten Umständen als unmenschlich ansehen könnten.
(12) Erlaubt, aber mit dem Hinweis, dass bei dieser Technik Vorsicht geboten ist, da das Folterstatut ausdrücklich Todesdrohungen als Beispiel für die Zufügung psychischer Schmerzen und Leiden nennt.
(13) Die Technik wird empfohlen, jedoch mit dem Vorbehalt, dass sie den folgenden Einschränkungen unterliegt:Die Technik muss in strategischen Vernehmungseinrichtungen durchgeführt werden; es muss Grund zu der Annahme bestehen, dass der Gefangene über wichtige Informationen verfügt; der Gefangene muss medizinisch und operativ als geeignet beurteilt werden; die Vernehmungsbeamten müssen speziell für die Anwendung der Technik geschult sein; dass ein spezifischer Vernehmungsplan (einschließlich angemessener Sicherheitsvorkehrungen, Begrenzungen der Dauer, Intervalle zwischen den Anwendungen, Abbruchkriterien und der Anwesenheit oder Verfügbarkeit von qualifiziertem medizinischem Personal) entwickelt wird; dass eine angemessene Aufsicht gewährleistet ist; und dass für die Anwendung bei einem bestimmten Häftling eine entsprechende Genehmigung auf einer bestimmten Führungsebene erteilt wird

index August 2004

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