Verletzungen der Essenszeiten: Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, mir Essenspausen zu gewähren?

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Arbeitnehmer wissen oft nicht, ob sie Anspruch auf eine Essenspause haben

Die Frage, ob Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine Essenspause haben, scheint recht einfach zu sein. Doch sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sind oft verwirrt von den staatlichen und bundesstaatlichen Lohn- und Arbeitszeitgesetzen. Die Vorschriften können sehr komplex sein, und viele Arbeitnehmer stellen fest, dass die Richtlinien oder Praktiken ihrer Arbeitgeber nicht den Vorschriften entsprechen, was zu einer Verletzung der Arbeitnehmerrechte führt. In Illinois lautet die Antwort jedoch „ja“: Arbeitnehmer, die auf Stundenbasis arbeiten, haben Anspruch auf Essenspausen.

Gesetzlich vorgeschriebene Essenspausen

In Illinois haben Arbeitnehmer gemäß dem One Day Rest in Seven Act oder ODRISA (820 ILCS 140/) Anspruch auf Essenspausen. Gemäß ODRISA haben Arbeitnehmer, die „7 1/2 Stunden ununterbrochen arbeiten, Anspruch auf eine 20-minütige Essenspause spätestens 5 Stunden nach Arbeitsbeginn“. Die Pause muss kontinuierlich und ununterbrochen sein und muss nicht bezahlt werden. Dies gilt nicht für Teilzeitbeschäftigte, die weniger als 20 Stunden in der Woche arbeiten, und es gibt Ausnahmen für einige Berufe im Bereich der psychischen Gesundheit, für einige Hotelangestellte und für Beschäftigte, die unter einen Tarifvertrag fallen.

Mahlzeitenpausen sind nach Bundesrecht nicht vorgeschrieben. Da die Zeit für Mahlzeiten jedoch unbezahlt sein kann, gilt der Fair Labor Standards Act (FLSA). Der FLSA regelt die Berechnungen zur Ermittlung der geleisteten Arbeitsstunden und wann Verstöße gegen die Lohn- und Überstundenregelung vorliegen. Das bedeutet, dass es sich bei der Essenspause um eine bona fide-Pause handeln muss, d. h. um eine kontinuierliche und ununterbrochene Pause, damit sie unbezahlt ist und nicht als Wochenarbeitszeit berechnet wird.

Die Bestimmung, wann eine Essenspause als bona fide-Pause gilt, kann komplex und verwirrend sein; hier sind einige häufige Situationen, die als Beispiele für einen Verstoß gelten können:

  • Die Art der Arbeit oder die geschäftlichen Erfordernisse machen es notwendig, dass ein Arbeitnehmer „isst und läuft“. Ein Beispiel wäre ein Angestellter, der von Kunde zu Kunde fährt und im Auto isst.
  • Unterbrechungen während der Essenspausen durch arbeitsbedingte Anforderungen, die es erforderlich machen, dass ein Arbeitnehmer während der Essenszeit arbeitet. Einige Beispiele hierfür sind das Mittagessen, während man kleine Aufgaben erledigen, ans Telefon gehen oder für Kunden erreichbar bleiben muss.
  • Lohnabrechnungssysteme, die die Zeit der Essenspause (eine halbe bis eine ganze Stunde) automatisch von der Zeit abziehen, für die ein Arbeitnehmer Lohn erhält, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer eine Essenspause einlegen konnte.
  • Mahlzeitenpausen, die nicht gutgläubig sind. Um als „bona fide“ zu gelten, müssen die Essenspausen eine ununterbrochene Zeitspanne sein (in der Regel 20-30 Minuten, je nach Landes- oder Bundesgesetz), in der der Arbeitnehmer keine Arbeitspflichten erfüllen muss, aber die Möglichkeit hat, eine Mahlzeit einzunehmen. Beispiele hierfür sind Büroangestellte, die an ihrem Schreibtisch essen müssen, oder Fabrikarbeiter, die an ihren Maschinen essen müssen.

Ob die Essenszeit eines Arbeitnehmers angemessen ist, kann stark von den Fakten abhängen. Es ist wichtig, mit einem Anwalt über Ihre Situation zu sprechen, damit Sie feststellen können, ob Ihre Rechte als Arbeitnehmer verletzt wurden.

Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen helfen

Eine halbe Stunde für unbezahlte Mahlzeiten mag nicht viel erscheinen. Das Gesetz gibt den Angestellten jedoch Anspruch auf diese Pausen, und wenn Sie sie nicht bekommen, werden Sie nicht für die verpasste Zeit bezahlt. Eine halbe Stunde oder eine Stunde hier oder da summiert sich schnell zu dem Lohn, der Ihnen zusteht. Rechtsanwalt John Billhorn hat 23 Jahre Erfahrung darin, Arbeitnehmern zu helfen, die nicht den Lohn erhalten haben, auf den sie Anspruch haben. Wenn Sie das Gefühl haben, dass gegen die Essens- oder Pausenzeiten verstoßen wurde, steht Ihnen möglicherweise eine Lohnnachzahlung zu. Wenden Sie sich an die Anwaltskanzlei Billhorn, um Ihre Situation zu besprechen, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen dabei zu helfen, einen Anspruch auf die Entschädigung geltend zu machen, die Sie verdient haben und die Ihnen zusteht.

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