Sollte ich meinen Firmennamen markieren lassen?

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Ihr Firmenname ist einer der wertvollsten Vermögenswerte Ihres Unternehmens. Er ist ein Symbol für Ihren Ruf und dafür, wie Sie in der Außenwelt bekannt sind. Wenn ein Konkurrent beginnt, Ihren Namen zu verwenden, werden Sie darüber wahrscheinlich nicht glücklich sein.

Aber was ist, wenn Sie Ihren Firmennamen schützen lassen? Hindert das andere Unternehmen daran, ihn zu verwenden?

Die Antwort ist, dass eine eingetragene Marke Ihnen das ausschließliche Recht gibt, Ihren Firmennamen landesweit in Verbindung mit den Waren und Dienstleistungen zu verwenden, die Sie in Ihrer Eintragung angegeben haben, und Ihnen die Möglichkeit gibt, Ihre Marke durch Einreichung einer Klage vor einem Bundesgericht durchzusetzen. Das ist ein starker Schutz, aber es liegt an Ihnen, die unbefugte Verwendung Ihres Namens zu überwachen und Maßnahmen zu ergreifen, um sie zu unterbinden.

Ob Sie eine Marke für Ihren Firmennamen eintragen lassen sollten, hängt von der geografischen Ausdehnung Ihres Unternehmens, der Art Ihres Namens und davon ab, ob Sie die Zeit und das Geld haben, eine Markenanmeldung einzureichen.

Was ist eine Marke?

Eine Marke kennzeichnet die Herkunft von Waren oder Dienstleistungen. Geschäftsnamen, Produktnamen, Logos und Etiketten können alle Marken sein. Sie erwerben eine Marke, indem Sie Ihre Marke im Handel verwenden – mit anderen Worten, Sie verwenden sie, wenn Sie Ihr Geschäft betreiben. Für zusätzlichen Schutz können Sie eine Marke beim US-Patent- und Markenamt (USPTO) registrieren lassen.

Vorteile der Markeneintragung eines Geschäftsnamens

Wenn Sie Ihre Marke verwenden, sie aber nicht beim USPTO registrieren lassen, haben Sie einen gewohnheitsrechtlichen Markenschutz. Sie können zwar andere Personen daran hindern, Ihre Marke zu benutzen, aber nur in Ihrem unmittelbaren geografischen Umfeld. Das mag für ein kleines lokales Unternehmen ausreichen, ist aber keine große Hilfe, wenn Sie ein internetbasiertes Unternehmen mit landesweiter Reichweite haben.

Wenn Sie eine Marke registrieren lassen, haben Sie mehrere Vorteile:

  • Sie erhalten landesweiten Markenschutz.
  • Ihr Markenbesitz wird Teil der Datenbank des USPTO, wodurch ein öffentlicher Eintrag über Ihren Besitz und das Datum, an dem Sie mit der Verwendung der Marke begonnen haben, entsteht.
  • Personen, die eine Markenrecherche durchführen, sehen Ihre Marke und werden sie mit geringerer Wahrscheinlichkeit verwenden.
  • Sie können eine Klage vor einem Bundesgericht einreichen, um Ihre Marke durchzusetzen.
  • Die Eintragung schafft eine rechtliche Vermutung, dass Sie die Marke besitzen und sie für die in Ihrer Markenanmeldung aufgeführten Waren und Dienstleistungen verwenden können. Dies ist hilfreich, wenn Sie jemals jemanden verklagen müssen, um Ihre Marke durchzusetzen.
  • Die US-Registrierung kann es Ihnen ermöglichen, Ihre Marke in anderen Ländern zu registrieren.
  • Die Registrierung gibt Ihnen das Recht, das eingetragene Markensymbol ® zu verwenden.

Die zahlreichen Vorteile der Markenregistrierung haben dazu geführt, dass Millionen von Marken beim USPTO registriert wurden.

Allerdings sind nicht alle Geschäftsnamen für die Markenregistrierung geeignet.

Welche Arten von Namen können eingetragen werden?

Das USPTO wird nur dann Marken für Geschäftsnamen eintragen, wenn sie unterscheidungskräftig sind und nicht mit einer bestehenden Marke verwechselt werden können.

Je unterscheidungskräftiger der Name ist, desto leichter ist er als Marke zu schützen.

  • „Geprägte“ oder erfundene Namen wie „Xerox“ sind am einfachsten als Marke zu schützen und genießen den stärksten Schutz. Namen, die bestehende Wörter auf einzigartige Weise verwenden – wie „Apple“-Computer – sind ebenfalls starke Marken.
  • Namen, die ein Produkt suggerieren, ohne es zu beschreiben, können ebenfalls als Marken geschützt werden. Beispiele sind „Greyhound“-Bus und „Goo Gone“.
  • Beschreibende Geschäftsnamen sind am schwierigsten zu schützen. Dazu gehören Personennamen wie „Ben & Jerry’s Ice Cream“, Ortsnamen wie „Chicago Pizza“ und Namen, die ein Produkt oder eine Dienstleistung beschreiben, wie „Best Carpet Cleaning“. Das USPTO wird keine Marke für einen beschreibenden Namen eintragen, es sei denn, Sie können auch nachweisen, dass der Name so häufig verwendet wurde, dass die Menschen ihn automatisch mit Ihrem Produkt oder Ihrer Dienstleistung in Verbindung bringen.

Das USPTO kann Ihre Eintragung auch ablehnen, wenn Ihr Firmenname einer bestehenden Marke zum Verwechseln ähnlich ist. Ein verwechselbar ähnlicher Name klingt wie der Name eines anderen Unternehmens, das ähnliche Produkte oder Dienstleistungen anbietet, so dass die Leute denken könnten, sie seien verwandt. Zum Beispiel könnten Omega Hair Salon und O-Mayga Beauty Shop verwechselbar ähnlich sein, weil die Namen ähnlich klingen und beide Unternehmen Schönheitsdienstleistungen anbieten. Aber Omega Car Wash würde wahrscheinlich keine Verwechslungsgefahr hervorrufen, weil niemand erwartet, dass ein und dasselbe Unternehmen sowohl Haarpflege als auch Autowäsche anbietet.

Wie man einen Geschäftsnamen einträgt

Bevor Sie versuchen, eine Marke beim USPTO einzutragen, sollten Sie eine Markenrecherche mit Hilfe eines Markenrecherchedienstes oder des elektronischen Markenrecherchesystems des USPTO durchführen, um festzustellen, ob jemand anderes eine ähnliche Marke für eine ähnliche Art von Waren oder Dienstleistungen eingetragen hat.

Wenn Sie zu dem Schluss kommen, dass Ihr Name für eine Markeneintragung in Frage kommt, können Sie Ihre Marke online eintragen lassen. Wenn Sie Ihren Namen als Standardzeichenmarke eintragen lassen, deckt Ihr Markenname Ihren Namen in jeder beliebigen Schriftart, Farbe oder Gestaltung ab. Sie können Ihren Namen auch als Sonderzeichen eintragen lassen, das Ihren Namen in einer bestimmten Farbe, Schriftart oder einem bestimmten Design darstellt – Ihre Marke gilt dann aber nur für genau das von Ihnen eingereichte Design.

Weitere Möglichkeiten zum Schutz Ihres Firmennamens

Was ist, wenn Sie einen Namen nicht als Marke schützen können oder wollen? Ihr Firmenname kann in Ihrem Bundesland immer noch geschützt werden.

Wenn Sie eine juristische Person wie eine Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen, darf in Ihrem Bundesland keine weitere juristische Person mit demselben Namen gegründet werden. Wenn Sie keine juristische Person gründen, können Sie diesen Schutz dennoch erhalten, indem Sie einen Handelsnamen oder „DBA“ bei Ihrem Staat eintragen lassen.

Wenn Ihr Firmenname für den Markenschutz in Frage kommt, ist die Eintragung einer Bundesmarke ein relativ einfaches Verfahren, das Ihnen das Recht gibt, Ihre Marke landesweit durchzusetzen, und dazu beitragen kann, andere von der Verwendung Ihres Namens abzuhalten. Die Eintragung ist vor allem dann eine gute Idee, wenn Ihr Unternehmen in mehr als einem Bundesstaat tätig ist und Sie befürchten, dass Konkurrenten versuchen werden, Ihren Namen zu verwenden.

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