Freistellung eines Kredits: So geht’s

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Ein ausstehendes Wohnungsbaudarlehen erfordert eine monatliche Tilgungsrate. Wenn eine Person einen Pauschalbetrag erhält, kann sie das bestehende Darlehen kündigen, um finanziell schuldenfrei zu werden. Um ein Wohnungsbaudarlehen zu kündigen, müssen Sie das unten beschriebene Verfahren befolgen.
Antrag

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Schreiben Sie zunächst einen Antrag an die Finanzgesellschaft/Bank für die Kündigung des Darlehens. Dem Antrag können die Kontonummer des bestehenden Wohnungskredits, eine Kopie der PAN und eine Kopie des Adressnachweises beigefügt werden.
Zahlung
Nach Eingang des Antrags berechnet die Bank den ausstehenden Betrag unter Berücksichtigung der bisher gezahlten Zinsen und des Datums der Zwangsvollstreckung. Der zu zahlende Betrag wird mitgeteilt. Der Betrag ist per Scheck oder Online-Überweisung (NEFT/RTGS) zu zahlen.

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Zwangsvollstreckungsgebühren
Bei der Zwangsvollstreckung von Darlehen mit variablem Zinssatz kann keine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben werden. Bei Darlehen mit festem Zinssatz können einige Gebühren erhoben werden. Diese Gebühren müssen bei der Zahlung der Zwangsvollstreckung hinzugerechnet werden.
Eingang der Dokumente
Nach Eingang der ausstehenden Beträge wird die Bank die Zwangsvollstreckungsformalitäten abschließen. Die Zahlungsanweisungen werden sofort gestoppt. Die Originaldokumente, wie z.B. Eigentumsurkunden und zugehörige Dokumente, werden dem Kunden innerhalb von 10-15 Arbeitstagen zurückgesandt.
Bescheinigung über die Gebührenfreiheit

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Zusammen mit den Originalpapieren muss der Kunde von der Bank eine Bescheinigung über die Gebührenfreiheit erhalten, aus der hervorgeht, dass kein Betrag zu zahlen ist. Die Bescheinigung muss die Adresse der Immobilie und den Namen des Kunden enthalten.
Hinweise
1. Prüfen Sie anhand der Dokumenten-Checkliste, ob alle Dokumente in gutem Zustand eingegangen sind.
2. Informieren Sie Kreditrating-Agenturen über die Zwangsvollstreckung, damit sie in den Unterlagen aktualisiert wird.
(Der Inhalt dieser Seite wurde mit freundlicher Genehmigung des Centre for Investment Education and Learning (CIEL) veröffentlicht. Beiträge von Girija Gadre, Arti Bhargava und Labdhi Mehta.)

(Haftungsausschluss: Die in dieser Kolumne geäußerten Meinungen sind die des Autors. Die hier geäußerten Fakten und Meinungen spiegeln nicht die Ansichten von www.economictimes.com wider.)

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