Lizenzen für Flugfunkstellen und PilotenfunkzeugnisseLizenzen für Flugfunkstellen und Pilotenfunkzeugnisse

author
2 minutes, 24 seconds Read

Die Forderung nach Funklizenzen stammt von der Internationalen Fernmeldeunion (ITU), einer internationalen Organisation, die für die Zuweisung von Funkfrequenzen zuständig ist. Sie ist auch dafür verantwortlich, die Verwendung von Sendeanlagen zu regeln, um sicherzustellen, dass sie innerhalb akzeptabler Toleranzen arbeiten.

In Artikel 29 der ICAO-Konvention sind die Dokumente aufgeführt, die jede Nation für alle Flugzeuge verlangen soll. Der ICAO-Standard besagt ausdrücklich, dass eine Lizenz für die Funkstation und eine Genehmigung für den Betreiber erforderlich sind, wenn das Flugzeug mit Funkgeräten ausgestattet ist. Obwohl die ICAO-Regeln nicht geltendes Recht sind, verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens, entweder die ICAO-Regeln zu befolgen oder der ICAO mitzuteilen, dass sie eine „Abweichung“ von den ICAO-Empfehlungen haben. Die Vereinigten Staaten (U.S.) sind ein Unterzeichnerstaat.

In den USA legt die Federal Communications Commission (FCC) die Regeln fest. Sie verlangt nicht, dass in den USA registrierte Flugzeuge, die im US-Luftraum fliegen, eine Lizenz für eine Funkstation haben müssen; sie verlangt jedoch, dass in den USA registrierte Flugzeuge, die außerhalb des US-Luftraums fliegen, eine Lizenz für eine Funkstation haben müssen.

Hier ist, was die FCC-Verordnung sagt:

Titel 47: Telecommunication, PART 87-AVIATION SERVICES, Subpart B-Applications and Licenses

§ 87.18 Station license required.

(a) Except as noted in paragraph (b) of this section, stations in the aviation service must be licensed by the FCC either individually or by fleet.

(b) Eine Flugzeugfunkstelle wird durch eine Regel lizenziert und benötigt keine von der FCC ausgestellte Einzellizenz, wenn die Flugzeugfunkstelle nicht durch ein Gesetz, einen Vertrag oder ein Abkommen, das die Vereinigten Staaten unterzeichnet haben, verpflichtet ist, ein Funkgerät mitzuführen, und die Flugzeugfunkstelle keine internationalen Flüge oder Kommunikationen durchführt. Auch wenn eine individuelle Lizenz nicht erforderlich ist, muss eine Flugzeugstation, für die eine Lizenz erteilt wurde, in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Betriebsanforderungen, Verfahren und technischen Spezifikationen, die in diesem Teil zu finden sind, betrieben werden.

Der US-Zollbehörde wurde die Aufgabe übertragen, die FCC-Vorschriften für in den USA registrierte Flugzeuge, die in die Vereinigten Staaten einreisen, durchzusetzen, um festzustellen, ob sie bei internationalen Flügen eine Lizenz besitzen. Nach US-Recht ist die Stationslizenz für in den USA registrierte Flugzeuge bei der Einreise in die USA nach wie vor erforderlich, jedoch nicht für Flüge innerhalb der USA.

In Übereinstimmung mit 47 CFR § 13.18 übertragen die Lizenzen Radiotelegraph (T), General Radiotelephone Operator (PG), GMDSS Operator (DO), GMDSS Maintainer (DM), Restricted GMDSS (RG) und Marine Radio Operator (MP) die Betriebsberechtigung der Restricted Radiotelephone Operator Permit (RR); wenn Sie eine dieser Lizenzen besitzen, brauchen Sie keine separate Restricted Radiotelephone Operator Permit zu beantragen.

Die AOPA hat sich für ein gegenseitiges Abkommen zwischen den USA und Kanada eingesetzt, das sowohl amerikanische als auch kanadische Piloten von den Anforderungen für eingeschränkte Sprechfunkbetriebsgenehmigungen und Funkstationslizenzen für den Betrieb im jeweils anderen Land befreien würde.

Similar Posts

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.